Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Spiritusfahrikation.

karhonatlösung  mit  gelbroter  Farbe  löslich  und  wird  daraus  durch  verdünnte  Säuren
als  blaßgelber  Niederschlag  gefällt.  Das  Gummiguttiharz  ist  ferner  in  kalter,  konzentrierter ­
  Schwefelsäure  mit  roter  Farbe  löslich  und  wird  aus  dieser  Lösung  durch
Wasser  unverändert  wieder  ausgeschieden  (dieses  Verhalten  ist  einigermaßen
kennzeichnend).
Nach  Dragendorff  kann  man  die  verschiedenen  Bitterstoffe  auch  dadurch
trennen,  daß  man  die  Lösungen  entweder  mit  basischem  oder  neutralem  Bleiacetat
fällt  und  die  Fällungen  entweder  im  angesäuerten  oder  ammoniakalischen  Zustande
mit  Petroleumäther  ausschüttelt.  So  werden  die  Bitterstoffe  der  Aloe  und  Gentiana
teilweise  durch  basisches  Bleiacetat  gefällt,  nicht  aber  durch  neutrales  Bleiacetat  usw.
Bezüglich  weiterer  Trennungsverfahren  sei  auf  G.  Dragendorff:  Die  qualitative ­
  und  quantitative  Analyse  von  Pflanzen  und  Pflanzenteilen  bezw.  Ermittelung
von  Giften  verwiesen.
17.  Nachweis  von  Metallen.  Bei  der  Destillation  des  Alkohols  kann  der
Weingeist  bezw.  Branntwein  aus  den  Kühlschlangen  leicht  Kupfer  aufnehmen;  diese
Menge  wird  umso  größer  sein,  je  mehr  Säure  ein  Gärungserzeugnis  enthält;  J.  Neßler
und  M.  Barth  (vergl.  S.  689)  fanden  z.  B.'  in  41  Sorten  Kirschwasser  zwischen
0—9  mg  (in  einem  Falle  sogar  18  rag)  Kupfer  für  1  1.  Die  Naohweisung  und  Bestimmung ­
  erfolgt  nach  bekannten  Verfahren.  J.  Neßler  und  M.  Barth  haben  das
Kupfer  in  den  Kirschwassern  kolorimetrisch  bestimmt,  indem  sie  dieselben  mit  einer
geringen  Menge  einer  sehr  verdünnten  Ferrocyankaliumlösung  versetzten  und  die
Stärke  der  rötlichen  Färbung  mit  der  verglichen,  welche  in  den  gleichen  Flüssigkeitsmengen
  mit  2,  5,  7  und  mehr  mg  Kupfergehalt  für  1  1  entstanden.  Geringere
Mengen  Kupfer  als  2  mg  im  Liter  sind  durch  die  Bläuung  einer  dünnen  alkoholischen
Guajakharzlösung  bei  Vorhandensein  von  Spuren  von  Blausäure  noch  bis  zu  weniger
als  0,6  mg  im  Liter  nachweisbar.
18.  Anhaltspunkte  zur  Beurteilung  der  Branntweine.  Bei  der  Beurteilung  der
Echtheit  und  Reinheit  eines  Branntweines  ist  in  erster  Linie  zu  beachten,  daß  zwar  in
vielen  Fällen  die  chemische  Untersuchung  wertvolle  Anhaltspunkte  für  die
Begutachtung  bietet,  daß  aber  in  den  meisten  Fällen  für  die  Entscheidung
der  Frage,  ob  das  Getränk  echt  und  rein  ist,  die  Prüfung  des  Geruches  und
Geschmackes  seitens  wirklich  sachverständiger  Fachleute  eine  sicherere
Grundlage  bietet,  als  die  chemische  Untersuchung.
Im  einzelnen  sei  noch  folgendes  bemerkt:
1.  die  gewöhnlichen  Trinkbranntweine,  wozu  man  die  Branntweine  aus  Roggen
und  anderen  Getreidearten,  aus  Kartoffeln  (auch  Industriespiritus  genannt)  und  aus  Zuckerrübenmelasse ­
  rechnet,  enthalten  zwischen  26—45  Volumprozente  Alkohol  und  nur  Spuren
bis  wenig  Abdampfrückstand.  Mit  der  Einführung  der  Spiritussteuer  sind  diese  Art
Branntweine  immer  mehr  im  Gehalt  heruntergegangen;  wenngleich  dieses  mit  Rücksicht
auf  die  schädliche  Wirkung  des  Branntweingenusses  nur  gewünscht  werden  kann,  so  ist  es
doch  zweckmäßig,  für  dieselben,  solange  sie  noch  eine  Handelsware  bilden,  einen  bestimmten
niedrigsten  Alkoholgehalt  zu  fordern.  Doppelbranutweine  sind  etwas  sorgfältiger  gereinigte
Branntweine  mit  höherem  Alkoholgehalt.  Mit  Unrecht  wird  die  schädliche  Wirkung  der
Trinkbranntweine  vorwiegend  ihrem  Gehalt  an  Fuselöl  zugeschrieben;  die  beliebteren
Kornbranntweine  enthalten  aber  durchweg  mehr  Fuselöl  als  die  gut  rektifizierten  Kartoffelbranntweine. ­
  Immerhin  ist  ein  hoher  Fuselölgehalt  (vergl.  S.  680)  ebenso  wie  ein  hoher
Aldehydgehalt  zu  beanstanden.
Ebenso  sind  Branntweine,  die  zur  Vortäuschung  eines  höheren  Alkoholgehaltes  mit
Mineral  säuren  (Schwefelsäure)  oder  scharf  schmeckenden  Pflanzenstoffen 1 )  (Auszügen ­
  von  Pfeffer,  Paprika,  Paradieskörnern  usw.)  versetzt  sind,  zu  beanstanden.
1 )  Auf  das  Vorhandensein  von  scharf  schmeckenden  Pfianzenstoffen  prüft  man  in
der  Weise,  daß  man  die  Branntweine  in  Schalen  auf  dem  Wasserbade  eindampft  und  den
            
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