Schädlichkeit für die Fischzucht.
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In beiden Fällen hat der Untersuchende einen Vergleich mit einer benachbarten,
möglichst gleichartigen, aber von einer Verunreinigung nicht betroffenen Strecke desselben
Gewässers herbeizuführen; der Unterschied im Reichtum und in der Zusamensetzung der
Fauna ist, wenn möglich, unter Ermittelung von Zahlen, bezw. unter Anführung der Arten
in den vergleichenden Gewässerstrecken festzustellen.
ad 1. Eine eingehende Untersuchung der Fauna eines Gewässers wird mit aller
wünschenswerten Sicherheit den Mangel jeglichen tierischen Lebens feststellen können.
Es wird dazu notwendig sein, daß mit feinen Gazenetzen an den verschiedensten
Stellen sowohl im freien Wasser wie an den Uferrändern, namentlich hinter Vorsprüngen,
wo das Wasser stagniert, sorgfältig gefischt wird. Es ist ebenso notwendig, den Boden
des Wassers, wie etwa darin vorhandene Pflanzen, die Überzüge auf Steinen, faulenden
Holzteilen, Pfählen usw. auf das Vorkommen von Tieren zu prüfen. Da diese Untersuchungen
nur mit dem Mikroskop und von zoologisch bezw. botanisch geschulten Sachverständigen
ausgeführt werden können, so sind genauere Vorschriften für den Fang und die Untersuchung
überflüssig, weil dieselben jedem der vorher erwähnten Sachverständigen geläufig
sind. Wenn in den nach der oben gegebenen Vorschrift eingesandten Proben keine Spuren
lebender Organismen vorgefunden werden, so darf hieraus noch nicht mit Sicherheit aut
das gänzliche Fehlen derselben in dem betreffenden Gewässer selbst geschlossen werden,
sondern dieser Befund muß durch eine Untersuchung seitens des Sachverständigen an Ort
und Stelle bestätigt werden.
Schwieriger gestaltet sich die Untersuchung, wenn infolge von Verunreinigungen
die Fauna nicht vollständig vernichtet, sondern vorerst mehr oder weniger im Rückgang
begriffen ist. Es entsteht dann die Aufgabe, die Tierwelt quantitativ zu bestimmen.
Zu diesem Zweck ist das Verfahren der Hensenschen Planktonbestimmung (d. h. mit
dem Doppelkegelnetz) anwendbar, aber nur mit größter Vorsicht und unter verschiedenen
Vorsichtsmaßregeln. Das einzige bisher bekannte Verfahren der quantitativen Bestimmung,
das Hensensche Planktonverfahren, besitzt nämlich leider nur so beschränkte Verwendbarkeit,
daß es nur in den seltensten hier in Betracht kommenden Fällen anwendbar erscheint.
Ausgeschlossen ist dasselbe jedenfalls in der zurzeit vorliegenden Form für die fließenden
Gewässer, namentlich für die kleineren Flüsse und Bäche, weil in denselben die frei flottierende
Menge der Tiere im Verhältnis zu den am Boden und am Ufer vorkommenden Tieren so
sehr zurücktritt, daß aus dem Plankton kein sicherer Schluß auf die im ganzen vorhandene
Masse der Tierwelt gezogen werden kann. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei den
kleineren und flachen, stehenden Gewässern (Seen und Teichen).
So bleibt die Anwendung des Planktonverfahrens nur auf die großen und tieferen
Seen beschränkt, in welchen eben das Plankton die am Ufer und am Boden lebende Tiermenge
tibertrifft oder derselben etwa gleichkommt.
Da für die vorliegende Anweisung die größeren Seen praktisch nur selten in Betracht
kommen, so kann an dieser Stelle davon Abstand genommen werden, für die Anwendung
des Planktonverfahrens besondere Vorschriften zu geben, welche im übrigen aus
der Arbeit von Apstein: „Das Süßwasserplankton“ (Kiel und Leipzig 1896, Lipsius u.
Fischer) zu ersehen sind.
Es wird somit meist nur ein länger andauerndes Studium, welches sich u. a. auch
auf das Auftreten von Kummerformen zu erstrecken hat, zum Ziele führen.
ad 2. Die tierischen Organismen sind gegen Veränderungen ihrer Lebensbedingungen
in verschiedenem Grade empfindlich. Die einen leben nur in sauerstoffreichem und klarem
Wasser, andere gedeihen dagegen in faulenden, sauerstoffarmen Gewässern, die einen tiefen,
sandigen Untergrund und schnell fließendes Wasser haben, andere halten sich besser auf
modrigem Grund an ruhigen Stellen usw. usw.
So sind z. B. für die schnell strömenden, reinen Gewässer der Forellenregion besonders
kennzeichnend:
der gemeine Flohkrebs, Gammarus pulex,
die Napfsohneoke, Ancylus fluviatilis,
die Larve der Kriebelmücke, Simulia ornata,
die Larven einzelner Köcherfliegen (Phryganiden), Hydropsyche, Ryacophila, Aigoplestron,
Brachycentrus.