Nachweis der Beschädigungen durch saure Rauchgase.
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Es kann daher unter Umständen die Bestimmung der Gesamtasche und
der Kohlensäure in letzterer mit als Anhaltspunkt dienen, ob eine Säureheschädigung
vorliegt.
Für die Bestimmung der Asche verfährt man nach S. 194. Man äschert 10g
der feingepulverten Substanz ein und erhitzt so lange, bis die Asche weiß gebrannt
ist. Alsdann wird die Asche mit kohlensaurem Ammon durchfeuchtet, zur Trockne
verdampft, der Rückstand gelinde erwärmt, bis alles kohlensaure Ammon verjagt
ist, nach dem Erkalten gewogen und in der Asche in irgend einem Kohlensäure-
Bestimmungsapparat entweder indirekt aus dem Gewichtsverlust oder auch direkt
durch Auffangen in Kalilauge (S. 15, 4 /S) die Kohlensäure bestimmt.
Die salzsaure Flüssigkeit dient dann nach S. 200 weiter zur Bestimmung des
Sandes (und nötigenfalls der Kohle).
Es trifft aber nicht immer zu, daß die solcherweise durch Säuren be
schädigten Blätter bezw. Nadeln mehr Asche und weniger Kohlensäure in letzterer
enthalten 1 ); man kann daher im Falle des Nichtzutreffens nicht schließen, daß
keine Säure- bezw. Rauchbeschädigung stattgefunden hat. Wenn nämlich die Be
schädigung schon tief eingegriffen hat und das Wachstum des Baumes bezw. der
Pflanze längere Zeit stark gestört worden ist, so wird die Pflanze nicht mehr im
stande sein, das Mißverhältnis zwischen Basen und Säuren in den Blättern bezw.
Nadeln auszugleichen.
Man kann auch einwenden, daß die erhöhte Menge Asche und Schwefelsäure
durch eine Mehraufnahme von Alkali- und Erdalkalisulfaten bedingt worden ist.
Es wird aber bei wirklichen Säurebeschädigungen sich immer herausstellen,
daß der Mehrgehalt an Schwefelsäure gegenüber „gesunden“ Pflanzen auch in
Prozenten der Asche bestehen bleibt.
d) Botanisch-mikroskopische Untersuchung. Dieselbe kann die che
mische Untersuchung unterstützen und hat den Vorzug, daß sie sich verhältnismäßig
schnell ausführen läßt. Nach Haselhoff und Lindau (1. c. S. 391) soll man einen
Querschnitt durch die Flecken der in Alkohol aufbewahrten (oder halbtrocknen)
Blätter bezw. Nadelspitzen machen und daran leicht beobachten können, wie sich die
Inhaltsstoffe der Zellen verändert haben. Man muß dabei in erster Linie auf die
Chlorophyllkörner und ihre Auflösungserzeugnisse, sowie auf die braunen Massen
des Gerbstoffes in den Zellen achten (vergl. S. 898). Der Nachweis der letzteren
ist durch Eisensalze, Kaliumbichromat oder Chloralhydrat leicht zu führen. Nur
selten — etwa bei Niederschlägen in den Epidermiszellen — wird es notwendig
sein, auch Flächenschnitte mit heranzuziehen. Auf alle Fälle müssen Schnitte von
Blättern bezw. Nadeln von wirklich gesunden Bäumen bezw. Pflanzen in gleichem
Entwickelungszustande zum Vergleich herangezogen werden und werden gleichzeitig
angefertigte Zeichnungen die Verhältnisse am deutlichsten zur Anschauung bringen.
A. Wieler (1. c. S. 81) gibt an, daß sich alle Membranen des Mesophylls mit
Methylenblaulösung bei gesunden wie bei den durch schweflige Säure geschädigten
Laubholzblättern blau färben, bei letzteren aber viel langsamer, und dann einen
grünlichen Ton annehmen. Wenn die gefärbten Präparate mit Glyzerin gewaschen
werden, so werden die Membranen der lebenden Mesophyllzellen wieder farblos,
während in den getöteten Zellen der grüne Farbenton der Membranen, ebenso wie
in den verholzten Membranen der Gefäßbündel, erhalten bleibt.
Die schädliche Wirkung der schwefligen Säure beginnt bei einer dauernden
Einwirkung mit 1 /i 0 ooooo schwefliger Säure in der Luft; bei einer Verdünnung von
B Vergl. E. Fricke, Landw. Versuchs-Stationen 1887, 34, 277.
Landwirtschaftliclie Stoffe, 3. Auflage.
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