Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Bienenwachs.

nach  dem  Verfahren  von  Benedikt  und  Zsigmondy 1 )  oder  dem  Azetinverfahren
von  Benedikt  und  Cantor. *  2  3  4  * )
10.  Nachweis  von  Stearinsäure.  Größere  Mengen  von  Stearinsäure  —  hezw.
von  technischem  „Stearin“,  welches  neben  Stearinsäure  stets  Palmitinsäure  und
auch  etwas  Ölsäure  enthält  —•  in  einem  Wachs  gehen  sich  durch  die  Erhöhung  der
Säurezahl  nach  von  Hühl  und  der  Buchnerschen  Zahl  (vergl.  unter  No.  7)  zu
erkennen,  doch  ist  zu  berücksichtigen,  daß  auch  ein  Harz-  (Colophonium-)  Gehalt
die  Säurezahl  stark  erhöht.  Zum  Nachweise  geringer  Mengen  Stearinsäure  dient
das  von  H.  Röttger 8 )  ahgeänderte  Eehlingsche  Verfahren:
1  g  Wachs  wird  mit  10  ccm  80°/ 0 -igem  Alkohol  einige  Minuten  in  einem
Eeagensrohre  gekocht.  Nach  dem  Ahkühlen  wird  die  alkoholische  Lösung  filtriert
und  das  Filtrat  mit  Wasser  oder  nach  G.  Büchner 1 )  noch  besser  mit  alkoholischer
Bleiacetat-  oder  Chlorcalcium-Lösung  verdünnt.  Reine  Wachse  gehen  eine  klare
oder  nach  1—2  Stunden  höchstens  eine  leicht  opalisierende  Lösung.  Mit  1  °/ 0
Stearinsäure  versetzte  Wachse  dagegen  gehen  schon  eine  durch  heim  Schütteln  sich
flockig  abscheidende  Stearinsäure  getrübte  Flüssigkeit;  doch  ist  hierbei  zu  beachten,
daß  auch  Colophonium  eine  (milchige)  Trübung  gibt,  und  daß  in  chemisch  gebleichten
weißen  Wachsen  unter  Umständen  geringe  Mengen  von  Fettsäuren  vorhanden  sind,
die  dann  eine  ähnliche  Trübung  geben,  als  wenn  geringe  Mengen  Stearinsäure  zugesetzt ­
  wären.
11.  Nachweis  von  Harz  (Colophonium).  Hierfür  emphielt  sich  in  erster  Linie
die  Storchsche  Reaktion  (vergl.  S.  952),  die  man  entweder  mit  dem  Wachs  selbst
oder  mit  dem  durch  Ausziehen  mit  50°/ 0 -igem  Alkohol  und  Eindunsten  des  erkalteten, ­
  filtrierten  Alkohols  gewonnenen  Rückstand  anstellt.  Man  erkennt  einen
Harzgehalt  aber  auch  schon  an  der  Trübung,  welche  entsteht,  wenn  man  den
filtrierten  Auszug  mit  50°/ o -igem  Alkohol  mit  dem  gleichen  Volumen  Wasser  versetzt.
Von  anderer  Seite  wird  zum  Nachweise  von  Harz  auch  die  Donathsohe  Reaktion
empfohlen;
5  g  Substanz  werden  mit  20  ccm  roher  Salpetersäure  (spezifisches  Gewicht  1,32  bis
1,33)  zum  Sieden  erhitzt  und  darauf  mit  einem  gleichen  Volumen  Wasser  verdünnt.  Nach
Zusatz  von  so  viel  Ammoniak,  daß  die  Flüssigkeit  darnach  riecht,  erscheint  letztere  bei
Gegenwart  von  Harz  infolge  gebildeter  Nitrokörper  mehr  oder  weniger  rot  bis  rotbraun,
während  reines  Wachs  nur  eine  hellgelb  gefärbte  Flüssigkeit  liefert.
Größere  Mengen  von  Colophonium  geben  sich  auch  schon  durch  den  Geruch
in  der  erwärmten  Probe  zu  erkennen.
12.  Nachweis  von  Pllanzenwachs  (Karnaubawachs  und  Japauwachs),  Wollwachs
  und  Insektenwachs,  a)  Ein  Zusatz  von  Karnaubawachs  zum  Bienenwachs
gibt  sich  außer  durch  die  Erniedrigung  der  Säurezahl  durch  die  beträchtliche  Erhöhung ­
  der  Refraktometerzahl  (vergl.  No,  4,  S.  933)  und  des  Schmelzpunktes  zu
erkennen.  Nach  R.  Berg 6 )  beginnen  mit  Karnaubawachs  verfälschte  Proben  hei
etwa  68—70°  an  zu  schmelzen,  sind  aber  bei  79—80°  noch  nicht  ganz  flüssig.
Ferner  erhält  man  bei  Gegenwart  von  Karnaubawachs  eine  positive  Weinwurmsche
  Reaktion  (vergl.  oben  unter  No.  8,  S.  936).

9  Chem.-Ztg.  1885,  9,  976.
2 )  Zeitschr.  f.  angew.  Cbem.  1888,  460;  vergl.  auch  J.  Lewkowitsch,  Chem.-Ztg.
1889,  1B,  13,  93,  191  u.  659.
3 )  Chem.-Ztg.  1890,  14,  606.
4 )  Ebenda  1901,  25,  21.
6 )  Ebenda  1903,  27,  752.
            
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