Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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II. DIE PAPIERGELDWäHEUN G. 
weiter geprägt. Ihre Fabrikation sollte beschleunigt werden; 1 ) 
denn wenigstens an diesen Münzen sollte kein Mangel im 
Yerkehr sein. Eine starke Vermehrung wurde notwendig 
infolge der Bestimmung, daß sie als Deckung der 5 livres- 
Assignaten dienen sollten. Die schwierige Frage war dabei, 
wie man sich das nötige Metall verschaffen sollte. 
Eine radikale Lösung versuchten zunächst die Dekrete 
vom 24. und 25. Juni 1791. 
Es sollten 1- und 1 /a- Sousstücke völlig aus Glockenmetall 
bergestellt werden und zwar nach einem vereinfachten Ver 
fahren : sie sollten gegossen anstatt geprägt werden. Im 
Anfang der Ausführung hielt man inne, weil man früh genug 
einsah, daß die Münzen zu leicht nachgemacht werden könnten 
und sehr spröde seien. 
Dagegen wurden Dekrete vom Juli und August ver 
wirklicht; * 2 ) die Münzen sollten geprägt, nicht gegossen werden. 
Sie sollten nicht aus reinem Glockenmetall, sondern zur Hälfte 
aus Glockenmetall und zur Hälfte aus Kupfer bestehen. Sie 
waren gestückelt von 2, 1 und Väsous; das Gewicht blieb 
proportional zu dem früheren dasselbe. Das nötige Metall 
wurde hauptsächlich aus den Glocken der Kirchen beschafft. 
Die Zusammensetzung des Glockengeldes wurde schon 
im Jahre 1792 wiederholt geändert. Am 7. August wurde 
folgende Legierung für zulässig erklärt: 1 U Kupfer und 3 U 
Glockenmetall, nur „Perukupfer“ sollte zur Hälfte hineingetan 
werden; am 2. September: */12 Glockenmetall, V12 rotes und 
1 /12 gelbes Kupfer. 
Auch die Stückelung wurde geändert. Es sollte jetzt 
auch V4-, 3 ) 3- und 5- Sousstücke geben. 4 ) Nach einem Dekret 
vom 18. September 1792 sollten statt 3- und 5-Sous-, 2- und 
4-Sousstücke geprägt werden. 
‘) Dekret vom 11. Januar, 17. und 20. Mai 1791. 
2 ) Dekret vom 18. Juli, 3. und 2fi. August 1791. 
s ) Dekret vom 2. September 1792. 
4 ) Dekret vom 25. August 1792.
	        
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