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II. DIE PAPIERGELDWäHEUN G.
weiter geprägt. Ihre Fabrikation sollte beschleunigt werden; 1 )
denn wenigstens an diesen Münzen sollte kein Mangel im
Yerkehr sein. Eine starke Vermehrung wurde notwendig
infolge der Bestimmung, daß sie als Deckung der 5 livres-
Assignaten dienen sollten. Die schwierige Frage war dabei,
wie man sich das nötige Metall verschaffen sollte.
Eine radikale Lösung versuchten zunächst die Dekrete
vom 24. und 25. Juni 1791.
Es sollten 1- und 1 /a- Sousstücke völlig aus Glockenmetall
bergestellt werden und zwar nach einem vereinfachten Ver
fahren : sie sollten gegossen anstatt geprägt werden. Im
Anfang der Ausführung hielt man inne, weil man früh genug
einsah, daß die Münzen zu leicht nachgemacht werden könnten
und sehr spröde seien.
Dagegen wurden Dekrete vom Juli und August ver
wirklicht; * 2 ) die Münzen sollten geprägt, nicht gegossen werden.
Sie sollten nicht aus reinem Glockenmetall, sondern zur Hälfte
aus Glockenmetall und zur Hälfte aus Kupfer bestehen. Sie
waren gestückelt von 2, 1 und Väsous; das Gewicht blieb
proportional zu dem früheren dasselbe. Das nötige Metall
wurde hauptsächlich aus den Glocken der Kirchen beschafft.
Die Zusammensetzung des Glockengeldes wurde schon
im Jahre 1792 wiederholt geändert. Am 7. August wurde
folgende Legierung für zulässig erklärt: 1 U Kupfer und 3 U
Glockenmetall, nur „Perukupfer“ sollte zur Hälfte hineingetan
werden; am 2. September: */12 Glockenmetall, V12 rotes und
1 /12 gelbes Kupfer.
Auch die Stückelung wurde geändert. Es sollte jetzt
auch V4-, 3 ) 3- und 5- Sousstücke geben. 4 ) Nach einem Dekret
vom 18. September 1792 sollten statt 3- und 5-Sous-, 2- und
4-Sousstücke geprägt werden.
‘) Dekret vom 11. Januar, 17. und 20. Mai 1791.
2 ) Dekret vom 18. Juli, 3. und 2fi. August 1791.
s ) Dekret vom 2. September 1792.
4 ) Dekret vom 25. August 1792.