Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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II.  DIE  PAFIEKGELDWXHRUN6.

„Immerhin  war  es  gelungen,  den  Assignatenkurs  von
Juli  1793  bis  Weihnachten  von  23  auf  40%  zu  heben  trotz
der  in  dieser  Zeit  erfolgten  Kreierungen  ira  Betrage  von
2500  Millionen  livres  und  der  regelmäßigen  monatlichen
Emissionen.  Hauptnrsache  werden  die  drakonischen  Strafbestimmungen ­
  gewesen  sein,  welche  den  Zwangskurs  des  Papiergeldes ­
  in  der  energischsten  Weise  sanktionierten.  Bei  jeder
Wiederholung  einer  solchen  Bestimmung  schnellte  der  Assignatenkurs ­
  momentan  bedeutend  in  die  Höhe,  um  sofort  wieder,
allerdings  nicht  mehr  so  tief  wie  er  vordem  gestanden,  zu
fallen.  Es  gelang  denn  auch,  denselben  bis  zum  Sturze  der
Schreckensherrschaft  auf  durchschnittlich  36%  zu  erhalten.
Erst  nach  dem  Sturze  Robespierres  fiel  er  zunächst  unter  20%
und  von  brumaire  IV  (Okt.  bis  Nov.  1795)  an  unter  1%  des
Nominalwertes.“
Die  erwähnten  Strafbestimmungen  sind  4  Dekrete,  datiert
vom  11.  April,  1.  August,  5.  September  1793  und  10.  Mai  1794.
Das  Dekret  vom  11.  April  verbot  unter  Kerkerstrafe  hauptsächlich ­
  den  Verkauf  und  Ankauf  von  Edelmetallmünzen  als
Ware.  Das  Dekret  vom  1.  August  bestrafte  denjenigen,  der
Assignaten  in  Zahlung  zu  nehmen  sich  weigerte,  oder  solche
mit  Verlast  ausgab  oder  annahm.  Das  vom  5.  September  gab
im  großen  und  ganzen  die  gleichen  Bestimmungen,  nur  drohte
es,  falls  der  Delinquent  eine  staatsfeindliche  Absicht  hatte,
die  Todesstrafe  au.  Das  vom  10.  Mai  rekapitulierte  im  allgemeinen ­
  die  Dekrete  und  verschärfte  die  prozessualen  Anordnungen. ­
  Aus  der  bloßen  Vergleichung  der  Gesetzesdaten  und
dem  Zeitpunkt  des  sogenannten  Emporschneilens  des  Assignatenkurses ­
  ergibt  sich  aber,  daß  diese  Lösung  nicht  befriedigen
kann.  Da  der  Wechselkurs  kommerziell,  nicht  durch
autoritativen  Staatsakt  bestimmt  wird,  sind  solche  drakonische
Strafbestimmungen  für  eine  günstige  Gestaltung  des  Wechselkurses ­
  wenig  geeignet;  ein  Staat,  der  zu  solchen  Mitteln  greift,
flößt  dem  Ausland  kein  Vertrauen  ein.
Im  April  1793  und  Mai  1794  sank  der  Wechselkurs,  ira
            
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