Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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Elektrizitäts-  und  andern  Aktien.  Die  Banken  der  italienischen  Schweiz
mit  im  allgemeinen  bedeutenden  Effektenbeständen  huldigen  wieder  dem
Grundsatz  der  vollen  Publizität.
Aus  der  Zusammensetzung  des  Effektenbestandes  lässt  sich
«inmal  erkennen,  dass  für  einen  Grossteil,  ja  vielleicht  für  den  überwiegenden
Teil  der  Banken  der  Effektenbesitz  ein  Mittel  ist,  die  Bilanz  liquider  zu
gestalten,  oft  auf  Kosten  der  Rentabilität.  So  schreibt  die  Jubiläumsschrift
der  Handwerkerbank  Basel:  „Das  Effektenportefeuille  ist  für  die  Handwerkerbank
  kein  Spekulationsobjekt.  Es  dient  lediglich  Anlagezwecken
und  soll  ein  Teil  der  disponiblen,  leicht  realisierbaren  Mittel  sein,  welche  die
Bank  für  die  ihr  anvertrauten,  jederzeit  rückziehbaren  Gelder  in  Bereitschaft ­
  zu  halten  hat.  Dass  dabei  je  nach  Gestaltung  des  Effektenmarktes
und  der  Geldverhältnisse  günstige  Konjunkturen  zum  An-  oder  Verkauf
benützt  werden,  ist  selbstverständlich  und  geschieht,  so  oft  sich  solche
darbieten;  dagegen  ist  jede  eigentliche  Spekulation  ausgeschlossen.  Es
handelt  sich  dabei  fast  ausschliesslich  um  erstklassige  Obligationen,  zumeist
Staatspaiere;  die  wenigen  Aktien  sind  solche  von  Gesellschaften,  die  der
Bank  nahe  stehen.“
Im  allgemeinen  spielen  Obligationen  die  Hauptrolle,  ja  viele  Banken
verbieten  geradezu  den  Ankauf  von  Aktien.  So  bestimmen  die  Statuten
der  Gewerbekasse  Baden  :  „Es  ist  auf  eine  angemessene  Äufnung  des
Valorenfonds  Bedacht  zu  nehmen.  Es  sollen  in  der  Regel  nur  Obligationen
auf  die  Eidgenossenschaft,  auf  die  Bundesbahnen  oder  andere  eidgenössische
Verwaltungen,  auf  Kantone  und  Kantonalbanken,  sowie  solide  Kreditinstitute ­
  erworben  werden.  Der  Ankauf  von  Aktien,  ausgenommen  diejenigen ­
  der  Nationalbank,  ist  unzulässig.
Aktien  finden  sich  in  grösseren  Beträgen  nur  bei  Banken,  die  entweder ­
  Anlehnung  an  eine  Grossbank  haben  oder  die  ihr  Effektenportefeuille ­
  mehr  zu  spekulativen  Zwecken  angelegt  haben,  oder  wo  die  Betätigung
m  der  Lokalindustrie  vielleicht  nicht  immer  ganz  freiwillig  zur  Aktienübernahme
  in  grösseren  Posten  geführt  hat.
Als  liquide  Anlage  müssen  wir  die  vielen,  fast  in  allen  Effektenbeständen ­
  auftretenden  Obligationen  der  Schweiz.  Bundesbahnen  und
früheren  Hauptbahnen,  der  grossen  schweizerischen  Kantone  und  grossem
Städte  auf  fassen,  die  alle  ja  ohne  Ausnahme  an  einer  oder  mehreren  schweizerischen ­
  Börsen  kotiert  sind.  Dazu  gesellen  sich  Obligationenbestände  von
schweizerischen  grossen  Industriegesellschaften,  von  Trustbanken  und  inländischen ­
  grossen  Hypothekar-  und  Handelsbanken.  Wenn  auch  die  letzteren
Bankobligationen  in  der  Regel  nicht  kotiert  sind,  dürfen  sie  wohl  doch
            
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