Full text: Kriegssozialismus und Friedenssozialismus

ıf, das private Recht, auf dem allein die Ordnung beruht, zu geben 
iten. Das Prinzip des freien Verkehrs ist also identisch mit dem 
»s „Laisser aller‘, und dieses ist darnach nicht als ein besonderes 
anerhalb der bestehenden Volkswirtschaft aufzufassen „ dessen 
nan nach Belieben bejahen oder verneinen kann, und das neuer- 
zültig überwunden sei, wie die übliche Auffassung ist, sondern als 
ndes Grundprinzip dieser Volkswirtschaft, dem man wohl einen 
W ‘der geringeren Wirkungskreis geben, das man aber nicht aufheben 
= e die bestehende Wirtschaftsordnung selbst zu beseitigen. 
z Wesen des Systems der obrigkeitlichen Herrschaft ist die 
. des Wirtschaftslebens durch öffentliches Recht, d.h. durch ein 
3 nicht Privaten verliehen wird, sondern das subjektive Recht der 
; selbst darstellt. Die extremste Ausgestaltung erfährt dieses 
acoretisch im Kommunismus und Sozialismus, der ein privates 
. 'cht überhaupt nicht kennt, sondern alle Produktion und alle Güter- 
n Öffentlich-rechtlich regelt, indem er die Behörde mit den erforder- 
chten ausstattet. 
Antagonismus zwischen diesen beiden Systemen bestand seit je 
"in alle Zukunft weiter bestehen. Er wird also nicht zu irgendeiner 
ı mit dem Siege des einen über das andere, sondern er wird nur 
‘der zu neuen Kompromissen, zu neuen Mischungen beider Systeme 
t dem Ziel, die richtige Mitte zwischen ihnen zu finden. Dieses 
. h kann mit voller Exaktheit niemals erreicht werden, schon des- 
ht, weil die Menschen nie vollkommen darüber einig sein‘ werden, 
5 „Juste milieu“ liegt, ja wahrscheinlich auch nicht einmal darüber, 
. * ı überhaupt um die Auffindung einer goldenen Mittelstraße und 
‘nehr um die Entscheidung für eines von beiden Extremen handelt, 
L Sind unsere beiden Politiker und mit ihnen eine große, vielleicht 
Y egende Zahl der eigentlichen aktiven Politiker der letzteren Meinung; 
Sich entschieden auf die Seite des zweiten Prinzips gestellt. Seit 
‘ man die Menschen, soweit sie einen ausgesprochenen politischen 
ve haben, in die beiden Kategorien, der dem System der Freiheit 
3 ” ‚em System der obrigkeitlichen Herrschaft zuneigenden, sondern. 
i len Parteien der freiheitsliebenden und der gesetzesfreudigen sind 
© + L, die jenen Kampf um die beiden Prinzipien miteinander führen. 
8 m die eine oder die andere von ihnen die Oberhand hat, wird die 
ze ler beiden Systeme mehr zugunsten der Freiheit oder mehr zugunsten 
'eitlichen Zwanges ausfallen. Es kann zu gewissen Zeiten der eine 
& 1 stark überwiegen und der Wirtschaftsordnung ihr Gepräge geben, 
& liche Herrschaft des einen Prinzips jedoch ist wohl in der Theorie 
& jemals aber in der Praxis verwirklicht worden. Auch im Zeitalter
	        
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