luten Zeitbestimmungen, die aber unter diesen Umständen wohl aus
nahmslos nur schätzungsweise möglich sind.
So kann die irrige Meinung erstehen, als ob der ganze Unterschied
zwischen historischen und metahistorischen Zeitbestimmungen überhaupt
nur der wäre, daß die ersteren als präzise Zeitangaben, die letzteren
nur als ungefähre Zeitschätzungen möglich seien. Man ist so weit
gegangen, den Abstand zwischen den betreffenden Erkenntnisgebieten
bloß darin zu ersehen, daß die einen als Disziplinen der „Zeitmessung“,
die anderen aber als Disziplinen der „Zeitschätzung“ erscheinen
(Ratzel). In Konsequenz dazu glaubt man an fließende Grenzen
zwischen historischer und metahistorischer Erkenntnis, an einen Über
gang von Schichtung zu Geschichte überall dort, wo es scheinbar
gelingt, schätzungsweise Zeitbestimmungen durch präzise Zeitangaben
zu ersetzen.
Hier wird einmal schon die verschiedene Genesis der Zeit
bestimmung hüben und drüben übersehen. Aller historischen Zeit
bestimmung, ob sie nun als präzise oder nur als ungefähre möglich ist,
unterliegt als Sinn, daß man das erschlossene Geschehen
in den Geschehenszusammenhang der Geschichte einzu
flechten weiß, der sich in seinem Verlaufe über eine Unzahl von
Zeitbestimmungen hinbewegt, die sämtlich Annäherungen an das
absolut Gewisse sind. Gelingt es also im Wege der historischen
Interpretation, dem Geschehen eine bestimmte Stelle in jenem Zu
sammenhänge anzuweisen, so ist schon dadurch eine ungefähre
Zeitbestimmung gegeben, die auch ihrerseits eine Annäherung an das
absolut Gewisse bedeutet. Es hängt dann von den Umständen ab,
ob eine weitere Präzisierung gelingt. Man darf auch nicht übersehen,
welchen Vorsprung die historische Erkenntnis dank der überlieferten
Jahreszahlen besitzt, die sich im Wege einfacher historischer Kritik an
das absolut Gewisse annähern lassen. Aber auch dort, wo dieser Weg
nicht offen steht, bedeutet die historische Zeitbestimmung stets im
wesentlichsten Sinne eine Eindatierung. Sie fügt sich einem
ganzen Systeme von Zeitbestimmungen ein, die alle mehr oder minder
den Anspruch erheben, schlechthin wahr zu sein, und die zusammen
ein festes Gerippe für allen Aufschluß über die Vergangenheit bilden.
Eine Eindatierung in diesem buchstäblichen Sinn können die
nietahistorischen Zeitbestimmungen schon deshalb nicht sein,
w eil die metahistorische Erkenntnis den Kausalzusammenhang ganz
wesentlich unvollkommener aufrollt als die historische Erkenntnis den
Geschehenszusammenhang der Geschichte. Der historischen Forschungs
leistung läßt sich die „Kausalgeschichte der Arten“ nun einmal nicht