Full text: Wirtschaft als Leben

luten Zeitbestimmungen, die aber unter diesen Umständen wohl aus 
nahmslos nur schätzungsweise möglich sind. 
So kann die irrige Meinung erstehen, als ob der ganze Unterschied 
zwischen historischen und metahistorischen Zeitbestimmungen überhaupt 
nur der wäre, daß die ersteren als präzise Zeitangaben, die letzteren 
nur als ungefähre Zeitschätzungen möglich seien. Man ist so weit 
gegangen, den Abstand zwischen den betreffenden Erkenntnisgebieten 
bloß darin zu ersehen, daß die einen als Disziplinen der „Zeitmessung“, 
die anderen aber als Disziplinen der „Zeitschätzung“ erscheinen 
(Ratzel). In Konsequenz dazu glaubt man an fließende Grenzen 
zwischen historischer und metahistorischer Erkenntnis, an einen Über 
gang von Schichtung zu Geschichte überall dort, wo es scheinbar 
gelingt, schätzungsweise Zeitbestimmungen durch präzise Zeitangaben 
zu ersetzen. 
Hier wird einmal schon die verschiedene Genesis der Zeit 
bestimmung hüben und drüben übersehen. Aller historischen Zeit 
bestimmung, ob sie nun als präzise oder nur als ungefähre möglich ist, 
unterliegt als Sinn, daß man das erschlossene Geschehen 
in den Geschehenszusammenhang der Geschichte einzu 
flechten weiß, der sich in seinem Verlaufe über eine Unzahl von 
Zeitbestimmungen hinbewegt, die sämtlich Annäherungen an das 
absolut Gewisse sind. Gelingt es also im Wege der historischen 
Interpretation, dem Geschehen eine bestimmte Stelle in jenem Zu 
sammenhänge anzuweisen, so ist schon dadurch eine ungefähre 
Zeitbestimmung gegeben, die auch ihrerseits eine Annäherung an das 
absolut Gewisse bedeutet. Es hängt dann von den Umständen ab, 
ob eine weitere Präzisierung gelingt. Man darf auch nicht übersehen, 
welchen Vorsprung die historische Erkenntnis dank der überlieferten 
Jahreszahlen besitzt, die sich im Wege einfacher historischer Kritik an 
das absolut Gewisse annähern lassen. Aber auch dort, wo dieser Weg 
nicht offen steht, bedeutet die historische Zeitbestimmung stets im 
wesentlichsten Sinne eine Eindatierung. Sie fügt sich einem 
ganzen Systeme von Zeitbestimmungen ein, die alle mehr oder minder 
den Anspruch erheben, schlechthin wahr zu sein, und die zusammen 
ein festes Gerippe für allen Aufschluß über die Vergangenheit bilden. 
Eine Eindatierung in diesem buchstäblichen Sinn können die 
nietahistorischen Zeitbestimmungen schon deshalb nicht sein, 
w eil die metahistorische Erkenntnis den Kausalzusammenhang ganz 
wesentlich unvollkommener aufrollt als die historische Erkenntnis den 
Geschehenszusammenhang der Geschichte. Der historischen Forschungs 
leistung läßt sich die „Kausalgeschichte der Arten“ nun einmal nicht
	        
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