Feststellung u. Erklärung der landwirtschaftl. Bodeupreisbewegung. 31
die Zahl der Fälle zuverlässige Schlüsse erlaubt, durchweg mäßiger.
Daß dies der Fall sein konnte, erklärt sich daraus, daß der Gewinn
des Güterhändlers nicht durch eine Erhöhung der Preise im Rahmen
der einzelnen Größenklassen zustande kommt, sondern vor allem durch
die vollzogene Zertrümmerung als solche. Das übriggebliebene Restgut
erzielt infolge seiner nunmehrigen Zugehörigkeit zu einer kleineren
Güterklasse naturnotwendig einen höheren Einheitspreis, welcher für
ein Gut der gleichen Größenklasse auch bei Nichthändlerverkäufen bezahlt
wird. Vergleiche innerhalb der Händlerpreise, insbesondere
zwischen Händlereinkaufs- und Händlerverkaufspreisen, können wegen
der vielfach zu geringen Zahl der Fälle nicht mit Anspruch auf Nichtigkeit
unternommen werden. Doch scheint die Preissteigerung bei den
Verkaufspreisen in den Größenklassen 2—5 ha wesentlich erheblicher zu
sein als bei der Größenklasse 5—20 ha. Diese Erscheinung dürfte dahin
ihre Erklärung finden, daß sich der Händler beim Verkauf dieser kleinbäuerlichen
Güter einem kauflustigeren Publikum gegenüber sieht, dessen
Zahlungsfähigkeit er nicht selten durch Gewährung langfristiger Kaufschillingsreste
zu erhöhen versteht. Eine Zusammenfassung der Größenklassen
2—5 und 5—20 ha zeigt eine erhebliche Preissteigerung in den
Jahren 1908 und 1909 mit 30 Proz., die im Jahre 1910 mit 43 Proz.
ihren Höhepunkt erreicht. Ein Vergleich mit der gleichen Zusammenfassung
bei den Nichthändlerpreisen ergibt ein Zurückbleiben der Preissteigerung
im Jahre 1903 um 18, 1904 um 20, 1905 um 14, 1906 um 24,
1907 um 23, 1908 um 12, 1909 um 24 und 1910 um 9 Proz.
Das Gefüge der Preisbewegung bei den Stückländereien (statistischer
Anhang I) weist im einzelnen erhebliche Schwankungen auf. Die Ursache
mag einmal in dem nicht völlig auszumerzenden Anachronismus
der Bonitätsklassen zu erblicken sein; ferner sei auch nochmals darauf
verwiesen, daß Liebhaberpreise bei den Stückländereien eine größere
Rolle spielen wie bei den landwirtschaftlichen Anwesen im ganzen. Vergleiche
in der Preisbewegung zwischen Stückländereien mit guter und
schlechter Bonität scheiterten vor allem an der zu geringen Zahl der
Fälle letzterer. Händlerpreise und Nichthändlerpreise zeigen, abgesehen
von einigen Ausnahmen, im Durchschnitt genommen keine allzu großen
treibt, wie man so oft zu hören bekommt. Da die absolute Preisgestaltung
der Händlerpreise ungefähr die gleiche ist wie die der Nichthändlerpreise,
müssen derartige preistreibende Einflüsse bei den Nichthändlerpreisen ebenfalls
sich geltend gemacht haben.
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