Full text: Die Volkswirtschafts- und Steuerpolitik des Marschalls Vauban

Dritter Abschnitt. Gewerbe, Handel und Verkehr. 
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San angegriffen : „On ne pense pas que l’âme du Commerce 
l’argent, et que la vie de l’argent est dans le mouvement. 
Commerce ne s’entretient que par le mouvement qui se 
le l’argent d’un Païs à l’autre“ 1 . 
: Schließlich wäre noch der anonyme Verfasser eines bisher 
kannten eigenartigen Projekts zu nennen, das im Beginn 
Regentschaft dem Pinanzkollegium eingereicht wurde. Auch 
* wurde für eine völlige Beseitigung der Grenzzölle plädiert; 
i ces droits troublent le commerce“ 2 . 
Die wechselnden widerspruchsvollen Auslegungen, die 
v ntverschiebungen des Freihandelsbegriffes waren nur in 
Zeit möglich, in der noch die Volkswirtschaftslehre un- 
matisoh und politisch-praktischen Interessen und Zwecken 
tbar war. Die Freihandelsthese bedeutete nicht wie für 
pätere Wissenschaft einen theoretischen Obersatz, vielmehr 
Formel, auf die man sich je nach Belieben und Bedürfnis 
f 3 . Montchrétien nimmt nicht einmal Anstoß, sich ab- 
selnd bald für Zölle und Ausfuhrverbote, bald für inter- 
analen Freihandel zu entscheiden: für Zölle und Ausfuhr - 
ite, wenn es die Staatseinnahmen zu steigern und die 
nsmittelpreise zu erniedrigen gilt 4 ; für internationalen Frét 
ai, wenn er den französischen Kaufleuten den spanischen 
kt erschließen will 5 . 
Premier Mémoire, 14. 
S. u. 65 ff. 
Wenn z. B. die sechs kaufmännischen Korporationen von .Paris 
i im Jahr 1660 — die Erniedrigung einiger Grenzzölle durchsetzen 
i, argumentieren sie mit der unaxiflösliohen Interessengemeinschaft 
indeltreib enden Völker, mit den Sätzen, daß nur „die Ebbe und 
jegenseitiger Hilfe Überfluß schafft“, daß allein „die Freiheit der 
f - und Personen den Handel zur Blüte bringt“ : „ce flux et reflux de 
,rs mutuels produit l’abondance“. „. . . la liberté, soit 
narohandises, soit aux personnes, fait fleurir le oom- 
âj 5“. (F orbonnais, I, 274—281; vgl. Schatz und Caille mer, 563—564). 
Traicté, 240, 244—245. 
j- „Le commerce, estant du droit des gens, doit estre égal entre 
; î et sous pareilles conditions entre pareils. D’une part 
tre, il le faut rendre totalement exempt de soumission et d’infamie, 
roquement libre et sans restriction de païs (Traicté, 
19). Ähnlich hat sich der Generalkontrolleur Desmarets im Jahre 1712 
i mit einer Mission in England betrauten Mesnager geäußert: „Je 
in, Die Yolkswirtsçhafts- ii. Steuerpolitik des Marschalls Yauhan. 4 
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