Full text: Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Schlesien, ihre Einrichtungen und ihr Wirkungskreis

B. Mitwirkung von Vertretern der Landwirtschaftskammer in 
Vertretungskörperschaften und Kommisstonen. 
1. Cine Vertretung der Interessen der schlesischen Landwirtschaft durch Abge- 
ordnete der Landwirtschaftskammer findet in folgenden Körperschaften statt: 
I. im Königlichen Landes-Okonomie-Kollegium zu Verlin, 
2. im Deutschen Landwirtschaftsrat in Berlin durch je 2 Mitglieder 
und 2 Stellvertreter; 
e der Ständigen Kommission des Königlichen Landesökonomie- 
ollegiums, 
der se berichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrates, 
Hi Kuratorium der Zentralstelle der Preußischen Landwirtschafts- 
ammern, 
im Kuratorium der Zentralstelle für Viehverwertung – durch 
je einen Vertreter; 
im Bezirkseisenbahnrat zu Breslau durch 5 Mitglieder und 
5 Stellvertreter; 
V. im O:zirtseisentehnrat zu Erfurt durch 1 Mitglied und einen 
Stellvertreter. 
Im Landeseisenbahurat werden die Interessen der schlesischen Landwirt- 
schaft durch ein dem Bezirkseisenbahurat zu Breslan als Bertreter der Kammer an- 
Y höreutes Mitglied wahrgenommen, und zwar auf Grund der Wahl des Bezirks- 
eisenbahnrats. 
| gas ns hat die Landwirtschastskammer landwirtschaftliche Sachverständige 
in die nach §8 9 des Gesetzes, betreffend Schutz maßregeln in den Quellge- 
bieten der linksseitigen Zuflüsse der Oder in der Provinz Schlesien, vom 
16. September 1899 (Ges. S. S. 169) in jedem der drei Regierungsbezirke ge- 
bildeten Kommissionen gewählt, und zwar für jeden Regierungsbezirt 1 Mitglied 
und 1 Stellvertreter, sowie ferner Beiräte (2 für jeden Regierungsbezirk und eben- 
soviel Stellvertreter) der Generalkommission bei Errichtung von Rentengütern 
in Schlesien. ~ Schließlich sind Delegierte der Landwirtsschaftskammer durch die zu- 
ständigen Herren Regierungs-Präsidenten in die staatlichen Hufbeschlags-Prü- 
fungskommissionen sowie die Mehrzahl der an den Jnnungs- und sonstigen 
Lehrschmieden bestehenden Prüfungskommissionen berufen worden, und zwar in jedem 
Regierungsbezirk ein Mitglied und ein (in Breslau 2) Stellvertreter. 
2. Wie bereits uben unter den Obliegenheiten der Landwirtschaftskammer 
mitgeteilt wurde, hat dieselbe uach Maßgabe der für die Börsen und Märkte zu 
erlassenden Bestimmungen bei der Verwaltung und den Preisnotierungen der 
Produktenbörsen sowie der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, mitzu- 
wirken (§ 2, Absatß 4 des Kammergessetzes). Eine solche Mitwirkung ist bezüglich 
der Produktenmärkte im wesentlichen für die ganze Provinz durchgeführt, denn die 
Kammer ist zurzeit in den amtlichen Notierungskommissionen der bedeutendsten schlesischen 
Marttorte vertreten. Da sich indessen bei der Veröffentlichung der Notierungen einer 
Reihe kleinerer Marktorte Unzuträglichteiten herausgestellt haben, so ist eine Neu- 
n egot Bet. ey!lihen ssi j: etreihe heir Herrn Landwirtschafts- 
gt, die demnächst zu erwarten se fte. 
. Um die Landwirte in der Provinz schnell in den Besitz von Nachrichten über 
den jedesmaligen Verlauf des Breslauer Getreidemarktes zu setzen, hat die Geschäfts- 
stelle der Landwirtschaftskammer für eine Anzahl landwirtschaftlicher Bereine die 
schleunige telegraphische Übermittelung der Breslauer Vormittagspreise nach den 
betreffenden Marttorten übernommen. 
. Hur Notierung von Ölsaaten besteht in Breslau seit dem Jahre 1898 
eine besondere Kommission, in welche die Kammer 2 Vertreter nach denselben Grund- 
sätzen, welche für die Getreidemarktnotierungs-Kommission gelten, entsendet. 
In der im Jahre 1902 eingesegten Kommission zur Notierung de 
Kleesaaten am Breslauer Getreidemarkte ist die Landwirtschaftskammer durch ein 
ordentliches und ein sstellvertretendes Mitglied vertreten. Die Notierungen genannter
	        
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