B. Mitwirkung von Vertretern der Landwirtschaftskammer in
Vertretungskörperschaften und Kommisstonen.
1. Cine Vertretung der Interessen der schlesischen Landwirtschaft durch Abge-
ordnete der Landwirtschaftskammer findet in folgenden Körperschaften statt:
I. im Königlichen Landes-Okonomie-Kollegium zu Verlin,
2. im Deutschen Landwirtschaftsrat in Berlin durch je 2 Mitglieder
und 2 Stellvertreter;
e der Ständigen Kommission des Königlichen Landesökonomie-
ollegiums,
der se berichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrates,
Hi Kuratorium der Zentralstelle der Preußischen Landwirtschafts-
ammern,
im Kuratorium der Zentralstelle für Viehverwertung – durch
je einen Vertreter;
im Bezirkseisenbahnrat zu Breslau durch 5 Mitglieder und
5 Stellvertreter;
V. im O:zirtseisentehnrat zu Erfurt durch 1 Mitglied und einen
Stellvertreter.
Im Landeseisenbahurat werden die Interessen der schlesischen Landwirt-
schaft durch ein dem Bezirkseisenbahurat zu Breslan als Bertreter der Kammer an-
Y höreutes Mitglied wahrgenommen, und zwar auf Grund der Wahl des Bezirks-
eisenbahnrats.
| gas ns hat die Landwirtschastskammer landwirtschaftliche Sachverständige
in die nach §8 9 des Gesetzes, betreffend Schutz maßregeln in den Quellge-
bieten der linksseitigen Zuflüsse der Oder in der Provinz Schlesien, vom
16. September 1899 (Ges. S. S. 169) in jedem der drei Regierungsbezirke ge-
bildeten Kommissionen gewählt, und zwar für jeden Regierungsbezirt 1 Mitglied
und 1 Stellvertreter, sowie ferner Beiräte (2 für jeden Regierungsbezirk und eben-
soviel Stellvertreter) der Generalkommission bei Errichtung von Rentengütern
in Schlesien. ~ Schließlich sind Delegierte der Landwirtsschaftskammer durch die zu-
ständigen Herren Regierungs-Präsidenten in die staatlichen Hufbeschlags-Prü-
fungskommissionen sowie die Mehrzahl der an den Jnnungs- und sonstigen
Lehrschmieden bestehenden Prüfungskommissionen berufen worden, und zwar in jedem
Regierungsbezirk ein Mitglied und ein (in Breslau 2) Stellvertreter.
2. Wie bereits uben unter den Obliegenheiten der Landwirtschaftskammer
mitgeteilt wurde, hat dieselbe uach Maßgabe der für die Börsen und Märkte zu
erlassenden Bestimmungen bei der Verwaltung und den Preisnotierungen der
Produktenbörsen sowie der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, mitzu-
wirken (§ 2, Absatß 4 des Kammergessetzes). Eine solche Mitwirkung ist bezüglich
der Produktenmärkte im wesentlichen für die ganze Provinz durchgeführt, denn die
Kammer ist zurzeit in den amtlichen Notierungskommissionen der bedeutendsten schlesischen
Marttorte vertreten. Da sich indessen bei der Veröffentlichung der Notierungen einer
Reihe kleinerer Marktorte Unzuträglichteiten herausgestellt haben, so ist eine Neu-
n egot Bet. ey!lihen ssi j: etreihe heir Herrn Landwirtschafts-
gt, die demnächst zu erwarten se fte.
. Um die Landwirte in der Provinz schnell in den Besitz von Nachrichten über
den jedesmaligen Verlauf des Breslauer Getreidemarktes zu setzen, hat die Geschäfts-
stelle der Landwirtschaftskammer für eine Anzahl landwirtschaftlicher Bereine die
schleunige telegraphische Übermittelung der Breslauer Vormittagspreise nach den
betreffenden Marttorten übernommen.
. Hur Notierung von Ölsaaten besteht in Breslau seit dem Jahre 1898
eine besondere Kommission, in welche die Kammer 2 Vertreter nach denselben Grund-
sätzen, welche für die Getreidemarktnotierungs-Kommission gelten, entsendet.
In der im Jahre 1902 eingesegten Kommission zur Notierung de
Kleesaaten am Breslauer Getreidemarkte ist die Landwirtschaftskammer durch ein
ordentliches und ein sstellvertretendes Mitglied vertreten. Die Notierungen genannter