Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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nis  kaum  etwas  zu  erreichen  ist,  sollte  alles  geschehen,  um  es  ihm
zur  Kenntnis  zu  bringen.  Der  Leiter  der  badischen  Gewerbeaufsicht, ­
  Geheimrat  Dr.  Bittmann,  machte  bereits  1907  den  beachtlichen ­
  Vorschlag:  „In  den  hausgewerblichen  Arbeitsstätten  sind  Plakate ­
  mit  den  besonderen  Bestimmungen,  welche  für  den  Betrieb
oder  die  Betriebsart  erlassen  sind,  und  der  Gesetzestext  auszuhängen." ­
  Denn  „ein  Gesetzestext  will  nicht  nur  erlassen,  sondern ­
  auch  beigebracht  sein".  Leider  hat  man  diesen  praktischen  und
verhältnismäßig  leicht  durchzuführenden  Vorschlag  noch  nicht  genügerrd
  berücksichtigt.  Daß  ein  Hausarbeitgesetz  existiert,  dürfte
wohl  außer  den  organisierten  Hausarbeitern  nur  wenigen  zur  Kenntnis ­
  gekommen  sein.  Und  noch  wenigere  werden  auch  nur  die
grundlegendsten  Bestimmungen  kennen.  So  -  berichtet  die  Gewerbeinspektion ­
  Chemnitz:  „Es  ergab  sich,  daß  die  Heimarbeiter
nur  vereinzelt  von  dem  Hausarbeitgesetz  Kenntnis  hatten."  Und
ähnliche  Bemerkungen  finden  sich  an  vielen  andern  Orten.  Nur  in
wenigen  Industrien,  die  eine  schärfere  Heranziehung  befürchten,
wie  etwa  die  Tabakindustrie,  sind  die  Hausarbeiter  durch  allgemeine
Vermutungen  beunruhigt,  ohne  daß  wirklich  Klarheit  herrscht.  In
den  Gewerbeinspektionen  hat  sich  ein  beträchtliches  und  wertvolles
Adressenmaterial  von  Hausgewerbetreibenden  angesammelt;  daß  es
aus  Mangel  an  Beamten  unbenutzt  bleibt,  ist  schon  erwähnt;  man
könnte  es  wenigstens  insofern  nutzbar  machen,  als  man  es  zur
Versendung  von  Merkblättern  verwendet?)
*
*  *
Das  Schwergewicht  des  Hausarbeitgesetzes  liegt  —  das  wird
auch  in  Regierungskreisen  voll  anerkannt  —  in  den  Bestimmungen
liber  die  F  a  ch  a  u  s  s  ch  ü  s  s  e.  Es  ist  erinnerlich,  daß  bei  Abfassung ­
  des  Hausarbeitgesetzes  gercrde  in  bezug  auf  die  Lohnregelung
im  Reichstage  viel  weiter  gehende  Wünsche  geäußert  wurden  und
daß  man  sich  mir  ungern  mit  der  Abschlagszahlung  der  Fachausl
 )  Der  bayerische  Staat  und  mehrere  thüringische  Gswerbeinspektionen
  haben  in  großem  Umsange  ein  von  der  Auskunftsstelle  für  Heimarbeitresorm
  herausgegebenes  Merkblatt  verteilt;  in  Preußen  hat  man
leider  davon  abgesehen.
            
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