Full text: Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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zufügen würde, lâBt sich nicht leugnen, 16 ) Die soeben an- 
geführten Zahlen beweisen es sonnenklar. 
Der Emîuhrhandel, 
Zur Vervollstândigung dieser Untersuchung bedari es 
einiger Worte über den Handel des Platzes Antwerpen, Seine 
Bedeutung hinsichllich der Schiffahrt und des Verkehrs wurde 
bereits ins Licht gestellt, darauf brauchen wir nicht zurück- 
zukommen. 
Es ist sicher, daB Stôrungen in der wirtschaftlichen Ord- 
nung unseres Volkslebens in gleichem MaBstabe aul seine Be- 
1G ) Es ist sogar von einem franzôsisch-belgischen Zollverbande die 
Rede gewesen. Es ist zuweilen nicht ohne Nutzen, die Geschichte zu 
durchblâttern, wenn man die Zukunft ins Auge falit. Die Idee eines 
solchen Verbandes ist nicht neu, sie stand 1841 bereits auf dem Programm. 
Die vom belgischen Parlament ernannte Untersuchungskommission brachte 
einen ungünstigen Bericht darüber ein. Wir entnehmen demselben. 
folgende Stellen: 
,,Belgien empfindet das dringende Bedürfnis, sich neue Absatzgebiete 
zu verschaffen, Sb manches Mal hat es sich betrogen gesehen, So manches 
Mal haben die Handelsinteressen des Auslandes indirekte Wege einge- 
schlagen, um Belgien irre zu führen und sein Augenmerk von anderen 
Mitteln, sich Quellen des Handelsaufschwungs zu schaffen, abzulenken! 
Es ist leicht, eine junge, mit den Schlichcn und Enttâuschungen der 
Diplomatie nicht vertraute Nation, mit frügerischen Erwartungen zu nâhren. 
Sie mit der Hoffnung auf einen Handelsverband hinzuhalten, ist sicher ein 
ausgezeichnetes Mittel, um ihre Anstrengungen zu lâhmen, um ihren Drang 
nach Handels- und Schiffahrtsunternehmungen niederzuhalten und um der 
Ausbreitung ihres Handels und ihrer Industrie Hindernisse in den Weg 
zu legen," 
,,Das Gleichgewicht Europas erheischt, da(3 Belgien niemals mit 
Frankreich vereinigt wird, Letztere Macht übt Druck genug auf die be- 
nachbarten Staaten aus, sowohl durch die ihr innewohnende Kraft als 
durch den Ehrgeiz, sich zu vergrôBern, Seit Ludwig XIV. hat sie nicht 
aufgehôrt, diese zu beunruhigen. Belgien, weit davon, eine politische Ver- 
einigung mit Frankreich zu suchen, weist eine solche ab. Es beneidet 
ihm seine Gesetze nicht. Es kann glücklich leben im schirmenden Schatten 
sciner eigenen Einrichtungen," 
Die Vorschriften der Regierung an den belgischen Gesandten in Paris, 
den Grafen Le Hon, waren noch bestimmter in ihren Ausdrücken; wir 
entnehmen ihnen folgende Stelle: ,,Eine Zollschranke muB zwischen den 
beiden Lândern bestehen bleiben: das ist eine Bedingung siïie quanon 
des (Handels-) Vertrages, Eine Zollschranke mu(3 aufrecht erhalten werden 
aus Gründen national-politischer und moralischer Art, deren Wert Sie 
wohl einzuschatzen wissen, Zwischen beiden Lândern mul3 ein âuBerliches 
Zeichen bestehen bleiben, das die Existenz und Unabhângigkeit des 
belgischen Staates ankündet.''
	        
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