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zufügen würde, lâBt sich nicht leugnen, 16 ) Die soeben an-
geführten Zahlen beweisen es sonnenklar.
Der Emîuhrhandel,
Zur Vervollstândigung dieser Untersuchung bedari es
einiger Worte über den Handel des Platzes Antwerpen, Seine
Bedeutung hinsichllich der Schiffahrt und des Verkehrs wurde
bereits ins Licht gestellt, darauf brauchen wir nicht zurück-
zukommen.
Es ist sicher, daB Stôrungen in der wirtschaftlichen Ord-
nung unseres Volkslebens in gleichem MaBstabe aul seine Be-
1G ) Es ist sogar von einem franzôsisch-belgischen Zollverbande die
Rede gewesen. Es ist zuweilen nicht ohne Nutzen, die Geschichte zu
durchblâttern, wenn man die Zukunft ins Auge falit. Die Idee eines
solchen Verbandes ist nicht neu, sie stand 1841 bereits auf dem Programm.
Die vom belgischen Parlament ernannte Untersuchungskommission brachte
einen ungünstigen Bericht darüber ein. Wir entnehmen demselben.
folgende Stellen:
,,Belgien empfindet das dringende Bedürfnis, sich neue Absatzgebiete
zu verschaffen, Sb manches Mal hat es sich betrogen gesehen, So manches
Mal haben die Handelsinteressen des Auslandes indirekte Wege einge-
schlagen, um Belgien irre zu führen und sein Augenmerk von anderen
Mitteln, sich Quellen des Handelsaufschwungs zu schaffen, abzulenken!
Es ist leicht, eine junge, mit den Schlichcn und Enttâuschungen der
Diplomatie nicht vertraute Nation, mit frügerischen Erwartungen zu nâhren.
Sie mit der Hoffnung auf einen Handelsverband hinzuhalten, ist sicher ein
ausgezeichnetes Mittel, um ihre Anstrengungen zu lâhmen, um ihren Drang
nach Handels- und Schiffahrtsunternehmungen niederzuhalten und um der
Ausbreitung ihres Handels und ihrer Industrie Hindernisse in den Weg
zu legen,"
,,Das Gleichgewicht Europas erheischt, da(3 Belgien niemals mit
Frankreich vereinigt wird, Letztere Macht übt Druck genug auf die be-
nachbarten Staaten aus, sowohl durch die ihr innewohnende Kraft als
durch den Ehrgeiz, sich zu vergrôBern, Seit Ludwig XIV. hat sie nicht
aufgehôrt, diese zu beunruhigen. Belgien, weit davon, eine politische Ver-
einigung mit Frankreich zu suchen, weist eine solche ab. Es beneidet
ihm seine Gesetze nicht. Es kann glücklich leben im schirmenden Schatten
sciner eigenen Einrichtungen,"
Die Vorschriften der Regierung an den belgischen Gesandten in Paris,
den Grafen Le Hon, waren noch bestimmter in ihren Ausdrücken; wir
entnehmen ihnen folgende Stelle: ,,Eine Zollschranke muB zwischen den
beiden Lândern bestehen bleiben: das ist eine Bedingung siïie quanon
des (Handels-) Vertrages, Eine Zollschranke mu(3 aufrecht erhalten werden
aus Gründen national-politischer und moralischer Art, deren Wert Sie
wohl einzuschatzen wissen, Zwischen beiden Lândern mul3 ein âuBerliches
Zeichen bestehen bleiben, das die Existenz und Unabhângigkeit des
belgischen Staates ankündet.''