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gemacht waren, auch vor dem Drucke dieser die Würde
und Freiheit der Wissenschaft bewahren wollte. Nach
irgendeinem äußern Kriterium der Wissenschaftlichkeit
eines Buches haschend, suchte man ein solches, wie un
geschickt die getroffene Wahl auch war, in dem äußern
Umfang eines Werkes und verordnete: Bücher über
zwanzig Bogen sind zensurfrei.
Diese mehr als fünfhundertjährigen Traditionen, dieser
Satz, der lange, ehe er Gesetz war, durch Praxis und Usus
bei allen modernen Nationen in Geltung war, diese
uralte Überlieferung des geistigen Lebensprozesses der
germanischen Nationen ist es, welche die Gesellschaft
endlich im Artikel 20 der Verfassung zusammenfaßt,
jedem spätern Gesetzgeber selbst als Norni zurufend:
„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei."
Ist frei ohne Schranken, frei ohne Grenze, frei ohne
Riegel! Alles hat in gesetzlichen Zuständen seine
Grenze; jede Macht, jede Funktion, jede Befugnis. Das
einzige, was selber grenzenlos und unendlich, auch in
grenzenloser und unendlicher Freiheit wie die Sonne
im Äther über allen festen Zuständen schweben soll, das
ist das Sonnenauge theoretischer Erkenntnis!
Frei soll sie sein, selbst bis zum Mißbrauch frei!
Denn wenn selbst bei der Wissenschaft und ihrer Lehre
von einem Mißbrauche die Rede sein könnte — was
aus das allerernsthafteste bestritten werden kann, meine
Herren —, hier wäre der Punkt, wo die Verhütung des
Mißbrauchs in einem Fall die Segnungen des Ge
brauchs in Millionen Fällen verhindern könnte. Wenn
irgendwelche Staatsinstitutionen, wenn irgendwelche
Klasseneinrichtungen gegen die Wissenschaft geschützt