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wirtschaftliche Handlung ist, daß sie die G l i e d h a f t i g -
k e i t im jeweiligen Ganzen der Wirtschaft besitzt, der muß
auch die Folgerung ziehen, daß diejenige wirtschaftliche Tätig
keit, welche den einzelnen Elementen die Gliedhaftigkeit immer
wieder von neuem verleiht, die Gemeinsamkeitsreife, die wesen-
bafte, sohin nicht etwa nur reale, sondern begriffliche Voraus
setzung für alle übrigen bildet.
Es leuchtet darum schon logisch ein, daß die Gemeinsam
keitsreife vor der Hervorbringungsreife ist, doch mögen dies
noch einige Beispiele belegen. Angenommen, die Lieferung
von Gewebewaren aus Wien nach Belgrad könnte zu einem
bestimmten Zeitpunkt nicht stattfinden, ein neuer Handels
vertrag ermögliche sie aber plötzlich. Dann ist es klar, daß der
Handelsvertrag, also ein Gebilde der Gemeinsamkeitsreife,
die Erzeugung von Gewebe zwar nicht real bewirkte (die reale
Erzeugung liegt an Dampfmaschine, Webstuhl usf., nicht mit
Handelsvertrag); aber die begriffliche, wesenhafte Voraus
setzung dafür bildet, daß sowohl das Handelsgeschäft abge
schlossen werden konnte (d. h. der Handelsvertrag war Vor
aussetzung für die Marktreife) wie auch die Arbeit in den
Fabriken aufgenommen werden konnte, denn erst auf Grund
der Bestellungen des Handels konnten die Fabriken erzeugen.
„Voraussetzung" ist aber zu wenig gesagt — es ist zugleich
ein Führen, ein Mitbauen, ein Bilden des Gliedes (im logi
schen, nicht im realen Sinne), das hier vorliegt; denn den
in anderen Ganzheiten schon ausgebildeten Gliedern wird nun
eine neue Gliedhaftigkeit, wird neues Leben, neue Entwicklung
geschenkt. — Desgleichen sind die Arbeitshandlungen des Heizers
an der Dampfmaschine, des Setzers an der Setzmaschine nicht
schon an sich „Wirtschaft", sondern sie sind es erst als Glieder
ihrer Fabrik, deren „Betriebsorganisation" jenes Gebilde der Ge-
meinsamkeitsreife, d. h. jenes „Kapital höherer Ordnung" aus
macht, das sie von bloß technisch Agierenden zu Gliedern macht.