Object: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I. Geschäftliche Versicherung. 
heit der Versicherungsarten erschwert, da das Publikum Neuerungen 
bekanntlich immer einen gewissen Widerstand entgegensetzt. 
Was die Kapitalanlagen anlangt, so haben wir hier unseren oben 
gemachten Darlegungen entsprechend nur noch die Glasversicherung zu 
berücksichtigen, wobei übrigens zu beachten ist, daß das Aussichtsamt die 
Ergebnisse der meisten Gesellschaften, welche die Glasversicherung betreiben, 
in die Feuer- oder Unfallversicherung eingereiht hat. Um Doppelzählungen 
zu vermeiden, können wir hier also nur diejenigen Gesellschaften behandeln, 
deren Hauptzweig die Glasversicherung bildet. Die Kapitalanlagen dieser 
Gesellschaften betrugen im Jahre 1909 nur Mk. 11 249 796, der Kapital- 
zuwachs gegenüber dem Vorjahre Mk. 840 637, gegenüber dem Jahre 
1902 Mk. 5 050 740. Eine wesentliche Bedeutung für den Geldmarkt 
haben derart geringe Beträge sicher nicht. Daß übrigens auch in der 
Glasversicherung ebenso wie in der Feuerversicherung der Kapitalzuwachs 
in der Hauptsache auf die Erträgnisse des Kapitals zurückzuführen ist, 
ergibt die Gegenüberstellung mit den Zinsen und Mieten, die sich im 
Jahre 1909 aus Mk. 404 880 beliefen. 
Analog der Darstellung für die Feuerversicherung sei auch hier zur 
Veranschaulichung des Zweckes der Kapitalansammlung die Teilung in 
die Hauptposten: Prämienüberträge, 
Schadenreserve, 
Aktienkapital und 
freie Reserven durchgeführt. 
Am Schlüsse des Jahres 1909 
waren vorhanden 
Proz. der Kapitalanlagen 
Prämienüberträge .... 
Mk. 5 351 812 
47,5 
Schadenreservcn ..... 
„ 1 531 766 
13,6 
Aktien- bzw. Garantiekapital 
„ 1 021150 
9,0 
freie Reserven 
„ 2 648 435 
23,5 
Die Zunahme der Fonds betrug 
gegenüber 
gegenüber 
dem Vorjahre 
dem Jahre 1902 
bei den Prämienüberträgen . . . 
Mk. 381049 
Mk. 2 248 645 
bei den Schadenreserven .... 
„ 196 388 
„ 1 186 470 
bei dem Aktien- und Garantiekapital 
. „ — 
„ 40 000 
bei den freien Reserven .... 
„ 246814 
„ 530 694 
Die Art der Kapitalanlagen ist zwar bei der Geringfügigkeit der 
Beträge ohne eigenes Interesse, darf aber zur Ermöglichung zusammen 
fassender Angaben für alle Versicherungszweige doch nicht übergangen 
werden.
	        
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