Object: Der Weltverkehr und seine Mittel

294 
Eisenbahnen: Signalwcsen und Weichensicherung. 
dingungen erfüllen: 1) Mehrere Signale, die sich gegenseitig gefährden können, dürfen 
niemals gleichzeitig sich auf „Fahrt" stellen lassen. 2) Alle Weichen- und Signalhebel 
müssen derartig voneinander abhängig sein, daß das Fahrsignal für ein Hauptgleis nur 
dann gezogen werden kann, wenn zuvor alle vom Zuge berührten Weichen in die richtige, 
alle feindlichen und Sicherheitsweichen in die abweisende Stellung gelegt sind. 3) So 
lange das Fahrsignal gezogen ist, dürfen diese Weichen sich nicht umstellen lassen; ihre 
Hebel müssen zu dem Zweck durch den gezogenen Signalhebel verriegelt sein. 4) Steht 
das Signal dagegen ans „Halt", so müssen die Weichenhebel und damit ihre Weichen 
verstellbar sein. 5) Nicht vollständig umgelegte Weichenhebel müssen das Ziehen des 
Signalhebels verhindern; denn in solchem Falle liegen die Weichenzungen nicht dicht an 
den Fahrschienen an und ist Entgleisung zu befürchten. 
Damit nun diese Bedingungen auch stets erfüllt werden, sind die Hebel mit eigen 
artigen Quer- und Verschlußstücken verbunden, welche bei einer Bauart z. B. mit ver 
schiedenartig angebrachten Lücken, Einschnitten und Ansätzen versehen sind. Bei bestimmten, 
den vorerwähnten Fahrstraßen entsprechenden Hebelgrnppierungen decken sich die Ein 
schnitte u. s. w. aller Hebel einer Gruppe, und es läßt sich dann eine von dem Signal 
hebel abhängige Schub- oder Riegelstange hindurchschieben, so daß die ganze Gruppe 
verriegelt und gleichzeitig der Signalhebel umlegbar wird. Solange einer der Weichen 
hebel in der Gruppe nicht die richtige Lage hat, ist die Schubstange des Signalhebels 
nicht verschiebbar, also das Fahrsignal nicht zu stellen. Der Wärter wird dadurch auf 
die falsche Hebel- und Weichenlage aufmerksam gemacht und muß zunächst den oder die 
betreffenden Hebel richtig einstellen, um denjenigen für das gewünschte Signal auf „Fahrt" 
legen zu können. Hat er das Fahrsignal gezogen, so ist niemand im stände, einen Hebel 
dieser Gruppe umzustellen. Erst nach Umwandlung des Fahrsignals in „Halt" werden sie 
wieder frei. 
Neuerdings hat man die Verriegelung der Weichenhebel dahin verbessert, daß man 
sie durch einen besonderen Hebel — Fahrstraßenhebel genannt — bewirkt. Dieser er 
fordert zu seiner Bewegung nur geringen Kraftaufwand, da er nur eine Schubstange im 
Stellwerk zu verschieben hat, wohingegen die Signalhebel, wie oben erwähnt, eine wesent 
lich größere Verstellungskraft bedingen. Diese stärkere Kraftanstrengung kann unter Um 
ständen den Wärter dahin irre führen, daß er den Signalhebel mit aller Wucht umlegen 
will, trotzdem vielleicht ein Weichenhebel falsch steht; ein Bruch von Stellwerksteilen ist da 
nicht ausgeschlossen, wie die Erfahrung verschiedentlich gezeigt hat. Der sehr leicht zu 
bewegende kleine Fahrstraßenhebel kann nicht eher umgestellt werden, als bis alle Weichen 
richtig gelegt sind. Bis dahin hält er den Signalhebel verschlossen, und erst wenn er selbst 
umgelegt ist und die Weichenhebel nunmehr verriegelt hat, wird der letztere frei. Wird 
das Signal gezogen, so verschließt dessen Hebel wiederum den Fahrstraßenhebel und sichert 
die ganze Gruppe. Damit ferner jede Gewaltanstrengung für den Wärter beim Verriegeln 
ausgeschlossen ist, baut man die Stellwerke so, daß die Handfallen der Hebel, nicht 
letztere selbst verschlossen werden. Die Hand des Wärters empfindet also schon durch 
leichten Druck, ob die Hebel frei oder verschlossen sind. 
In Abb. 300 ist b die Handsalle, ans welche die Verriegelung durch den Fahrstraßenhebel 
wirkt. Sie klinkt entsvrechend den beiden Hebelstcllnngen der Richtung A u. B bei o und o' 
in den Rahmen des Stellwerks ein und hält so durch ihre Federkraft den Hebel in seinen 
Endlagen fest. Beim Ausschneiden eines Weichenhebels werden die von dieser Weiche ab 
hängigen Fahrstraßenhebcl selbstthätig gesperrt. 
Durch die neuere Verriegelungsart wird die Bauart der Stellwerke einfacher und 
der Bahnhofsbetrieb sicherer. Der Stellwerkswärter kann jetzt das Fahrsignal gleich nach 
Einfahrt des Zuges zwar einziehen, aber die Weichen bleiben dennoch durch den Fahr 
straßenhebel verriegelt. Solange daher letzterer in seiner Riegelstellung verharrt, ist die 
Fahrstraße des einfahrenden Zuges gesichert und ohne Gefahr für diesen. Zur weiteren 
Erhöhung der Sicherheit hat man, namentlich ans deutschen Hauptbahnen, die Einrichinng 
noch dahin getroffen, daß das Umlegen der Fahrstraßenhebel dem Belieben des Signal 
wärters entrückt und von der zuvorigen Genehmigung derjenigen Dienststelle abhängig
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.