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Eisenbahnen: Signalwcsen und Weichensicherung.
dingungen erfüllen: 1) Mehrere Signale, die sich gegenseitig gefährden können, dürfen
niemals gleichzeitig sich auf „Fahrt" stellen lassen. 2) Alle Weichen- und Signalhebel
müssen derartig voneinander abhängig sein, daß das Fahrsignal für ein Hauptgleis nur
dann gezogen werden kann, wenn zuvor alle vom Zuge berührten Weichen in die richtige,
alle feindlichen und Sicherheitsweichen in die abweisende Stellung gelegt sind. 3) So
lange das Fahrsignal gezogen ist, dürfen diese Weichen sich nicht umstellen lassen; ihre
Hebel müssen zu dem Zweck durch den gezogenen Signalhebel verriegelt sein. 4) Steht
das Signal dagegen ans „Halt", so müssen die Weichenhebel und damit ihre Weichen
verstellbar sein. 5) Nicht vollständig umgelegte Weichenhebel müssen das Ziehen des
Signalhebels verhindern; denn in solchem Falle liegen die Weichenzungen nicht dicht an
den Fahrschienen an und ist Entgleisung zu befürchten.
Damit nun diese Bedingungen auch stets erfüllt werden, sind die Hebel mit eigen
artigen Quer- und Verschlußstücken verbunden, welche bei einer Bauart z. B. mit ver
schiedenartig angebrachten Lücken, Einschnitten und Ansätzen versehen sind. Bei bestimmten,
den vorerwähnten Fahrstraßen entsprechenden Hebelgrnppierungen decken sich die Ein
schnitte u. s. w. aller Hebel einer Gruppe, und es läßt sich dann eine von dem Signal
hebel abhängige Schub- oder Riegelstange hindurchschieben, so daß die ganze Gruppe
verriegelt und gleichzeitig der Signalhebel umlegbar wird. Solange einer der Weichen
hebel in der Gruppe nicht die richtige Lage hat, ist die Schubstange des Signalhebels
nicht verschiebbar, also das Fahrsignal nicht zu stellen. Der Wärter wird dadurch auf
die falsche Hebel- und Weichenlage aufmerksam gemacht und muß zunächst den oder die
betreffenden Hebel richtig einstellen, um denjenigen für das gewünschte Signal auf „Fahrt"
legen zu können. Hat er das Fahrsignal gezogen, so ist niemand im stände, einen Hebel
dieser Gruppe umzustellen. Erst nach Umwandlung des Fahrsignals in „Halt" werden sie
wieder frei.
Neuerdings hat man die Verriegelung der Weichenhebel dahin verbessert, daß man
sie durch einen besonderen Hebel — Fahrstraßenhebel genannt — bewirkt. Dieser er
fordert zu seiner Bewegung nur geringen Kraftaufwand, da er nur eine Schubstange im
Stellwerk zu verschieben hat, wohingegen die Signalhebel, wie oben erwähnt, eine wesent
lich größere Verstellungskraft bedingen. Diese stärkere Kraftanstrengung kann unter Um
ständen den Wärter dahin irre führen, daß er den Signalhebel mit aller Wucht umlegen
will, trotzdem vielleicht ein Weichenhebel falsch steht; ein Bruch von Stellwerksteilen ist da
nicht ausgeschlossen, wie die Erfahrung verschiedentlich gezeigt hat. Der sehr leicht zu
bewegende kleine Fahrstraßenhebel kann nicht eher umgestellt werden, als bis alle Weichen
richtig gelegt sind. Bis dahin hält er den Signalhebel verschlossen, und erst wenn er selbst
umgelegt ist und die Weichenhebel nunmehr verriegelt hat, wird der letztere frei. Wird
das Signal gezogen, so verschließt dessen Hebel wiederum den Fahrstraßenhebel und sichert
die ganze Gruppe. Damit ferner jede Gewaltanstrengung für den Wärter beim Verriegeln
ausgeschlossen ist, baut man die Stellwerke so, daß die Handfallen der Hebel, nicht
letztere selbst verschlossen werden. Die Hand des Wärters empfindet also schon durch
leichten Druck, ob die Hebel frei oder verschlossen sind.
In Abb. 300 ist b die Handsalle, ans welche die Verriegelung durch den Fahrstraßenhebel
wirkt. Sie klinkt entsvrechend den beiden Hebelstcllnngen der Richtung A u. B bei o und o'
in den Rahmen des Stellwerks ein und hält so durch ihre Federkraft den Hebel in seinen
Endlagen fest. Beim Ausschneiden eines Weichenhebels werden die von dieser Weiche ab
hängigen Fahrstraßenhebcl selbstthätig gesperrt.
Durch die neuere Verriegelungsart wird die Bauart der Stellwerke einfacher und
der Bahnhofsbetrieb sicherer. Der Stellwerkswärter kann jetzt das Fahrsignal gleich nach
Einfahrt des Zuges zwar einziehen, aber die Weichen bleiben dennoch durch den Fahr
straßenhebel verriegelt. Solange daher letzterer in seiner Riegelstellung verharrt, ist die
Fahrstraße des einfahrenden Zuges gesichert und ohne Gefahr für diesen. Zur weiteren
Erhöhung der Sicherheit hat man, namentlich ans deutschen Hauptbahnen, die Einrichinng
noch dahin getroffen, daß das Umlegen der Fahrstraßenhebel dem Belieben des Signal
wärters entrückt und von der zuvorigen Genehmigung derjenigen Dienststelle abhängig