Bildende Kunst und Musik.
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des Kunstwerks in erster Linie, sondern die organische Ab—
wandlung der Formen dieser Ausdrucksmittel, sozusagen der
künstlerischen Arten des Sehens bestimmt ihren Verlauf.
Diese Ausführungen ziemlich eingehender Art mußten hier
aus zwei Gründen gegeben werden. Einmal weil ohne Ein—
blick in diese tiefsten treibenden Kräfte die Geschichte der
Malerei und die Kunstgeschichte des 19. Jahrhunderts über⸗
haupt nicht zu verstehen sind. Dann aber weil an irgendeinem
Paradigma der geistesgeschichtlichen Entwicklungszweige einmal
zu zeigen war, wo denn eigentlich das durchgehendste Moment
der Entfaltung zu suchen ist. Denn es versteht sich von selbst,
daß, was für die bildende Kunst erhärtet ist, auch für die
darstellende zu Recht besteht: daß also mit dem Nachweise der
besprochenen Zusammenhänge auch für die Musik wie die Dicht—
kunst wie die Mimik die Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
als das entscheidende psychische Moment und als der eigentliche
Kernpunkt des geschichtlichen Werdens nachgewiesen ist, ja daß
das gleiche auch für die Religion gilt und für die Sittlichkeit
und das Recht: so daß allein die Geschichte der Frömmigkeit,
der sittlichen Vorstellungen und Begriffe und des Rechtssinnes,
nicht aber die Geschichte etwa der Kirche oder der Sitte oder der
pezifischen Rechtsmaterien in den Kern dieser Seiten mensch⸗
licher Entwicklung einführen.
Auf dem Gebiete der bildenden Künste aber und vor—⸗
nehmlich der Malerei wurde der Nachweis erbracht, weil diese
Gebiete die anschaulichsten innerhalb aller Überlieferung sind
und darum auch den anschaulichsten Beweis gestatten: an—
schaulich aber muß die Geschichtswissenschaft selbst da zu bleiben
suchen, wo sie zur festen Begründung methodisch wichtiger
Sätze in die untersten Schichten menschlicher Entwicklung hinab⸗
gräht. —
2. „Jedes Land hat seine eigentümliche Kunst wie sein
Klima und seine Landschaft, wie seine Kost und seine Ge—
tränke,“ heißt es in Heinses „Ardinghello“. „Hochverrat ist
es, wenn einer behauptet, daß die Griechen nicht übertroffen
Lamprecht. Deutsche Geschichte. VIII. 2. 20