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3. Viehversicherung.
Von
Dr. W. 2iohrbeck-Köln.
Die Viehversicherung hat mit der nachstehend charakterisierten Hagel
versicherung gemeinsam, daß auch sür sie die Frage der Kapitalanlagen
nicht die Bedeutung hat wie bei anderen Sachversicherungszweigen und
wie bei der Personenversicherung. Bis zum Jahre 1911 kannte die
Viehversicherung noch kein Aktienunternehmen. Erst 1911 hat eine der
größten Gegenseitigkeitsgesellschaften sich in eine Aktiengesellschaft um
gewandelt. Die Gegenseitigkeitsform als solche wird aber erst dann
finanztechnisch bedeutsam, wenn die Ausdehnung des Wirtschaftsgebietes
ganz besonders groß ist. Die meisten Viehversicherungsgesellschasten und
Von diesen kann im folgenden nur gehandelt werden, haben aber mit
der Ausbreitung ihres Geschäftsgebietes von jeher sehr zu kämpfen ge
habt. Der Grund hierfür liegt zunächst in der lokalen Vereinsbildung,
die schon etwa zwei Jahrhunderte zurückreicht (Kuhkassen) und noch
immer mehr an Boden gewinnt. Diese lokalen Kassen wirtschaften ledig
lich als Ausgleichsfonds. Der alljährliche Bedarf wird umgelegt und
damit ist die Geschäftshandhabung im wesentlichen erledigt. Ihre Be
deutung liegt vor allem in der gegenseitigen Überwachung vor dolosen
Handlungen der Versicherungsnehmer, die in der Viehversicherung leider
besonders stark auftreten, ihre Schwäche bleibt die geringe Kapitalkraft,
die ohne ausreichende Rückversicherung bei grassierenden Viehkrankheiten
und Seuchen den Versicherungsschutz illusorisch macht. Eine Übersicht
über die ungeheure Zahl dieser Kassenbildungen in Deutschland zu geben
ist unmöglich, weil nur ein ganz geringer Bruchteil der Reichsaussicht
untersteht und damit gewissen einheitlichen Rechnungsgrundlagen unter
worfen ist. Die meisten treten mit ihrer Tätigkeit gar nicht an die
Öffentlichkeit. Um die Wirksamkeit dieser Vereine nutzbringender zu ge
stalten, ist schon wiederholt seitens der landwirtschaftlichen Korporationen