Full text : Die Kreditnot am städtischen Grundstücksmarkt

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um  die  Zinszahlung  und  die  Rückzahlung  des  Darlehns  besorgt
zu  sein  braucht.  Beide  Parteien  werden  um  so  mehr  auf  diese  Vorteile ­
  hingewiesen,  je  mehr  die  persönliche  Tüchtigkeit  und  Vertrauenswürdigkeit ­
  des  Schuldners  für  den  Erfolg  seiner  gewerblichen
Betätigung  an  Bedeutung  gegenüber  Momenten  einbüßt,  die  für
ihn  »höhere  Gewalten«  sind.  Das  menschliche  Sein  kann  zudem
erst  dann  eine  gleiche  Sicherheit  wie  das  Haben  bieten,  wenn
es  für  die  Haftung  einer  Vielheit  von  Personen  in  Frage  kommt,
bei  der  man  größere  Gewißheit  dafür  hat,  daß  nicht  irgendein
Zufall  die  Übersetzung  des  Seins  in  wirtschaftliche  Werte  stört.
Wirft  man  weiterhin  die  Frage  auf,  wo  denn  die  Grenze
zwischen  Personalkredit  und  Realkredit  liegt,  so  wird  das  wesentlich ­
  mit  veranlaßt  durch  Ermanns  eigene  Ausführungen 1 ):
„Schon  rein  wirtschaftlich  wird  der  Personalkredit  durch  die  deutsche  Übersteigerung ­
  des  Hypothekarkredits  gefährdet  und  entwurzelt,  da  die  persönlichen
Gläubiger  von  dem  Grundbesitz  ihres  Schuldners  her  auf  keinerlei  Aktivüberschuß
rechnen  können,  sondern  eher  einen  Passivüberschuß  durch  ausfallende  Hypotheken ­
  befürchten  müssen.“
Sind  es  aber  noch  »persönliche  Gläubiger«,  die  auf  einen
Aktivüberschuß  von  dem  Grundbesitz  ihres  Schuldners,  also  auf  das,
was  der  letztere  hat,  rechnen,  oder  steht  hier  nicht  im  Hintergrund
des  »Personalkredits«  auch  ein  »Realkredit«,  wie  umgekehrt  bei
einer  Nachhypothek  in  der  Regel  zu  dem  Realkredit  ein  Personalkredit ­
  hinzutritt?  Und  ist  nicht  der  »Passivüberschuß  durch  'ausfallende ­
  Hypotheken  mindestens  ebenso  ein  Personal-  wie  ein
Realkredit  gewesen?  Was  würde  ferner  die  Folge  sein,  wenn
man  einen  solchen  Passivüberschuß  unmöglich  machen  würde?
Könnte  das  nicht  nur  dadurch  geschehen,  daß  unser  Hypothekenwesen ­
  noch  »materialistischer«  ausgestaltet  und  damit  dem  Personalkredit ­
  ein  empfindlicher  Schlag  versetzt  würde,  indem  in  Zukunft
auf  dem  in  Rede  stehenden  Gebiete  eine  Vermischung  der  beiden
Kreditarten  mindestens  sehr  erschwert  wäre.  Vielen  Gläubigern
würde  also  die  Aussicht  genommen,  daß  die  nicht  genügende
personale  Sicherheit  durch  eine  hinzutretende  reale  Haftung
und  umgekehrt  ersetzt  werden  kann.  Damit  wäre  aber  weder
dem  Schuldner  noch  dem  Gläubiger  gedient.
Und  nun  zum  letzten  hier  zu  würdigenden,  ebenfalls  nicht
unpopulären  Vorwurf,  der  angeblichen  oder  tatsächlichen  Verteuerung ­
  unseres  Staats-  und  Industriekredits  durch  die  Hypothek.
Was  Ermann  darüber  in  seinem  oben  angeführten  Leitsatz  sagt,

l )  „Archiv",  S.  202.
            
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