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um die Zinszahlung und die Rückzahlung des Darlehns besorgt
zu sein braucht. Beide Parteien werden um so mehr auf diese Vorteile
hingewiesen, je mehr die persönliche Tüchtigkeit und Vertrauenswürdigkeit
des Schuldners für den Erfolg seiner gewerblichen
Betätigung an Bedeutung gegenüber Momenten einbüßt, die für
ihn »höhere Gewalten« sind. Das menschliche Sein kann zudem
erst dann eine gleiche Sicherheit wie das Haben bieten, wenn
es für die Haftung einer Vielheit von Personen in Frage kommt,
bei der man größere Gewißheit dafür hat, daß nicht irgendein
Zufall die Übersetzung des Seins in wirtschaftliche Werte stört.
Wirft man weiterhin die Frage auf, wo denn die Grenze
zwischen Personalkredit und Realkredit liegt, so wird das wesentlich
mit veranlaßt durch Ermanns eigene Ausführungen 1 ):
„Schon rein wirtschaftlich wird der Personalkredit durch die deutsche Übersteigerung
des Hypothekarkredits gefährdet und entwurzelt, da die persönlichen
Gläubiger von dem Grundbesitz ihres Schuldners her auf keinerlei Aktivüberschuß
rechnen können, sondern eher einen Passivüberschuß durch ausfallende Hypotheken
befürchten müssen.“
Sind es aber noch »persönliche Gläubiger«, die auf einen
Aktivüberschuß von dem Grundbesitz ihres Schuldners, also auf das,
was der letztere hat, rechnen, oder steht hier nicht im Hintergrund
des »Personalkredits« auch ein »Realkredit«, wie umgekehrt bei
einer Nachhypothek in der Regel zu dem Realkredit ein Personalkredit
hinzutritt? Und ist nicht der »Passivüberschuß durch 'ausfallende
Hypotheken mindestens ebenso ein Personal- wie ein
Realkredit gewesen? Was würde ferner die Folge sein, wenn
man einen solchen Passivüberschuß unmöglich machen würde?
Könnte das nicht nur dadurch geschehen, daß unser Hypothekenwesen
noch »materialistischer« ausgestaltet und damit dem Personalkredit
ein empfindlicher Schlag versetzt würde, indem in Zukunft
auf dem in Rede stehenden Gebiete eine Vermischung der beiden
Kreditarten mindestens sehr erschwert wäre. Vielen Gläubigern
würde also die Aussicht genommen, daß die nicht genügende
personale Sicherheit durch eine hinzutretende reale Haftung
und umgekehrt ersetzt werden kann. Damit wäre aber weder
dem Schuldner noch dem Gläubiger gedient.
Und nun zum letzten hier zu würdigenden, ebenfalls nicht
unpopulären Vorwurf, der angeblichen oder tatsächlichen Verteuerung
unseres Staats- und Industriekredits durch die Hypothek.
Was Ermann darüber in seinem oben angeführten Leitsatz sagt,
l ) „Archiv", S. 202.