Full text : Logik des Geldes

§  2.  Die  Geldfunktion  und  die  Vorstellung  der  endlichen  Befriedigung.  63
vornherein  dagewesen  sein,  wenn  wir  uns  das  Geldwesen
überhaupt  als  bestehend  denken  wollten.
Knapp  freilich  sieht  die  wesentlichste  Form  der  Befriedigung ­
  in  der  »zirkulatorischen«.  Wir  haben  darauf  hingewiesen, ­
  daß  diese  Auffassung  keine  Lösung  des  Problems
vom  Ende,  sondern  nur  eine  neue  Problemstellung  bedeutet :1 .
Denn  immer  wieder  müssen  wir  fragen:  Wenn  die  Befriedigung ­
  für  den  einzelnen  in  der  Gewißheit  liegt,  das  Geld
weitergeben  zu  können,  worauf  beruht  diese  Gewißheit?
Wirklich  nur  auf  der  Gewißheit  des  folgenden  Geldinhabers,
es  ebenfalls  weitergeben  zu  können?  Muß  nicht  jenes  Weitergeben ­
  einmal  in  unserer  Vorstellung  ein  Ende  haben?  Lind
was  kommt  dann?
Die  Gewißheit  des  einzelnen,  das  Geld  weitergeben  zu
können,  beruht  doch  letzten  Endes  auf  dem  —  gleichviel,  ob
bewußten,  halbbewußten  oder  unbewußten  —  Vertrauen,
daß  gerade  auch  der  letzte  Besitzer  des  Geldes,  der  es  nicht
weitergeben  würde,  einen  Wert  in  der  Hand  behält.  Mag
man  die  Zirkulation,  die  Funktion  als  das  Wesen  des  Geldes
auffassen,  ihr  Ende  aber  als  die  Negation  des  Geldbegriffs;
es  gehört  auch  zum  Wesen  des  Geldes,  daß  am  Ende  etwas
Wertvolles  zurückbleibe,  mehr  als  ein  bloßes  Nichts,  im  Besitze ­
  des  an  sich  wertlosen  Papierstoffes  kann  niemals  eine
Befriedigung  liegen.  —
Könnte  man  aber  nicht  doch  die  Funktion  des  Geldes  als
unendlich  sich  vorstellen?  So  wenig  wir  uns  die  Unendlichkeit ­
  der  Welt  vorstellen  können,  so  wenig  die  der  Funktion
des  Geldes.  Hier  ist  aber  folgender  Unterschied  zu  beachten.
Das  Problem  der  Unendlichkeit  der  Welt  ist  ein  metaphysisches, ­
  das  des  Geldes  immer  nur  ein  gesellschaftswissenschaftliches. ­
  Nun  enthält  unsere  wirtschaftliche  Logik  stets
empirische  Bestandteile:  Privateigentum,  Verkehrsfreiheit,
1  Oben  S.  42  ff.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.