Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

2.  Die  Formen  der  Handelsunternehmung.

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2.  Die  Formen  der  Handelsunternehmung.
(Einzelunternehmer  und  Handelsgesellschaften.)
Von  Wilhelm  L  e  x  i  s.
L  e  x  i  s,  Handel.  In:  Handbuch  der  politischechÖkonomie-  Herausgegeben  von  v.  Schönberg. ­
  4.  Ausl.  2.  Bd.  2.  Halbband.  Tübingen,  H-  Laupp,  1898.  S-  231—236.
Der  Unternehmer  des  Handelsbetriebs  kann  sowohl  eine  Einzelperson
wie  eine  Gesellschaft  sein.  Wenn  indes  die  vom  Handelsrecht  angenommenen
gesellschaftlichen  Unternehmungsformen  speziell  als  Handelsgesellschaften
bezeichnet  werden,  so  folgt  daraus  keineswegs,  daß  sie  gerade  für  den  Betrieb  des
Handels  besonders  zweckmäßige  Organisationen  darböten.  Man  darf  im  Gegenteil
behaupten,  daß  die  Handelsgesellschaften  im  ganzen  mehr  für  Industrie-,  Bergwerks-,
Bank-  und  Transportunternehmungen  geeignet  sind  als  für  den  eigentlichen  Warenhandel. ­
  Die  ersteren  beruhen  mehr  auf  einer  gleichmäßig  geregelten,  stabilen,  leichter
übersehbaren  und  verhältnismäßig  lokalisierten  Arbeit,  sie  werden  daher  durch  die
schwerfälligen  Formen  eines  Gesellschaftsunternehmens  weniger  beeinträchtigt,  zumal
wenn  ihnen  ein  hoch  entwickelter  Handel  ihre  Hauptkundschaft  liefert.  Für  den  Handel
selbst  aber,  der  die  schnellste  Ausnutzung  jeder  günstigen  Gelegenheit  verlangt  und
stets  nach  allen  Seiten  hin  den  billigsten  Markt  zum  Einkauf  und  den  teuersten  zum
Verkauf  suchen  muß,  ist  ohne  Zweifel  die  Konzentrierung  in  der  Hand  eines  einzigen,
mit  voller  eigener  Verantwortlichkeit  sein  eigenes  Interesse  verfolgenden  Unternehmers ­
  die  privatwirtschaftlich  vorteilhafteste  und  wirksamste  Betriebsform,  und  für  ihn
gilt  ganz  besonders  der  Satz,  der  sich  eigentlich  von  allen  Privatunternehmungen  aussagen ­
  läßt,  daß  die  Assoziation  in  der  kapitalistischen  Erwerbsweise  nur  einen  durch
den  Kapitalmangel  der  einzelnen  veranlaßten  Notbehelf,  nicht  aber  eine  im  absoluten
Sinne  schaffende,  förderliche  Kraft  bilde.  Die  Stellung  als  Einzelunternehmer, ­
  unterstützt  durch  eine  zweckmäßige  Organisation  des  kaufmännischen  Kredits,
ist  also  für  den  Kaufmann  die  wünschenswerteste.  Will  er  gewisse  Operationen
machen,  zu  denen  seine  eigene  Kapitalkraft  nicht  ausreicht,  so  findet  er  oft  die  Möglichkeit, ­
  sich  für  diesen  besonderen  Zweck  mit  anderen  zu  einer  sog.  „Gelegenheitsgesellschaft" ­
  (auch  Gesellschaft  „eu  participation“  oder  „a  conto  metä“  genannt)
zu  verbinden.  Die  Herbeiziehung  eines  stillen  Gesellschafters  zur  Vergrößerung ­
  des  in  dem  Geschäft  dauernd  angelegten  Kapitals  wird  in  der  Regel
schwierig  sein,  sofern  nicht  etwa  Verwandte  des  Geschäftsinhabers  in  dieser  Weise
sich  an  dem  Unternehmen  beteiligen.  Äußerlich  steht  bei  dieser  Gesellschaftsform  der
Geschäftsinhaber  durchaus  selbständig  und  unabhängig  da;  es  kommt  jedoch  auch  vor,
daß  er  sich  in  Wirklichkeit  in  vollster  Abhängigkeit  von  dem  als  Gesellschafter  im  Hintergründe ­
  stehenden  Kapitalisten  befindet.  Die  mit  den  Eigentümlichkeiten  des  Handels
am  besten  vereinbare  Art  der  Assoziation  dürfte  die  offene  Handelsgesellschaft ­
  von  zwei  oder  höchstens  drei  Teilnehmern  sein,  wenn  auch  hier  Zwistigkeiten
und  Reibungen  auf  die  Geschäftsführung  störend  wirken  können.  —  Eine  Kommanditgesellschaft ­
  mit  zahlreichen  Kommanditisten  erscheint  für
den  eigentlichen  Warenhandelsbetrieb  wenig  zweckmäßig.  Die  leitenden  und  persönlich ­
  haftenden  Gesellschafter  sind  in  ihren  Bewegungen  mannigfaltig  behindert,  und
dabei  bleibt  doch  andererseits  die  Gefahr,  daß  die  Interessen  der  Kommanditisten
nicht  genügend  wahrgenommen  und  gar  denen  der  Leiter  geopfert  werden.  Am
wenigsten  rätlich  aber  erscheint  e»  unter  den  heutigen  Verhältnissen,  daß  sich
Aktiengesellschaften  mit  dem  Warenhandel  befassen.  In  der  Entwicklungsperiode ­
  des  modernen  Welthandels  feit  Ende  des  16.  Jahrhunderts  hat  allerdings
diese  Gesellschaftsform  für  den  überseeischen  Handel  eine  große  Bedeutung  besessen.
            
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