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Aber sie in Flammen zu setzen und gegen uns zu
ktehrensy;ÿ. das ist leicht möglich.. ..
Solche Kraft des nationalen Bewußtseins hat das ukrainische
Volk in Rußland bis auf den heutigen Tag bewahrt, obwohl
dort die ukrainische Sprache und Literatur seit Peter I. bis
zum Jahre 1905 verboten war und jetzt wiederum auf das
strengste verboten ist.
Die nationale Verschiedenheit der Ukrainer und der Moskowiter.
Von den russischen Nationalisten wie von der russischen
Regierung werden die sprachlichen und ethnographischen Ver-
hältnisse der Ukrainer und Großrussen so darzustellen versucht,
als ob jene nur eine Abart des großen russischen Volkes
wären, so daß sie demnach auf eine nationale Sonderstellung
keinen berechtigten Anspruch hätten.
Dieser von Grund aus falschen Behauptung muß
mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden.
Die Besetzung eines geschlossenen Gebietes durch die ein-
heitliche ukrainische Bevölkerung und nicht weniger die Ge-
schichte der Ukrainer beweist, daß wir es mit einer nationalen,
stark ausgeprägten Volksindividualität zu tun haben, welche auf
eine mehrere Jahrhunderte dauernde staatliche Selbständigkeit
und eine besondere historische Überlieferung zurückblickt.
Aber auch andere wesentliche Momente der nationalen Son-
derheit der Ukrainer beweisen, daß zwischen dem ukrainischen
und dem moskowitischen (großrussischen) Volke ein Unterschied
besteht, der vielleicht die unter anderen slawischen Völkern be-
stehenden ethnologischen, anthropologischen und sprachlichen Un-
terschiede übertrifft.
Die Selbständigkeit der ukrainischen Sprache hat niemand
anders als die Kaiserliche russische Akademie der
Wissenschaften in Petersburg in einem von der Re-
gierung erforderten Gutachten vom Jahre 1905 anerkannt. Sie
erklärte das Kleinrusssische für ein s el b stän dig es I di o m
und faßte ihr Urteil folgendermaßen zusammen:
„Alles oben Gesagte führt die Akademie der Wissenschaften
zu der Überzeugung, daß die kleinrussische Bevölkerung dasselbe
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