EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 599
und Sterbefälle, über die Zahl der Krankheitstage, über die eingenommenen
Beiträge, die gewährten Leistungen sowie über die Höhe und Anlage des
Reservefonds der Aufsichtsbehörde vorzulegen. N
Wenn die Kassenorgane es unterlassen, notwendige Änderungen am
Betrage der Beiträge oder der Leistungen vorzunehmen, so erlässt die für
die Genehmigung der Satzung zuständige Aufsichtsstelle eine diesbezügliche
Aufforderung ; bleibt diese ohne Wirkung, so trifft die Aufsichtsbehörde
die erforderlichen Verfügungen.
In Russland bestehen bei den örtlichen Kassen Revisionsausschüsse,
die von den Gewerkschaftsversammlungen zu derselben Zeit wie der
Kassenausschuss gewählt werden. Die Mitglieder des letzteren können nicht
zugleich dem Revisionsausschuss angehören. Die Ausschüsse führen ihre
Revisionen. entweder aus eigenem Antrieb oder auf Verlangen der oberen
Organe der Versicherung aus. Es liegt ihnen unter anderem ob, das ganze
Rechnungswesen und die Finanzlage der Kassen zu überwachen. Über
ihre Tätigkeit erstatten sie dem Bezirksorgan der Versicherung Bericht.
In den Bezirkskassen der Versicherung, welche die örtlichen Kassen
leiten und überwachen, bestehen Revisionsausschüsse, die ähnliche Aufgaben
wie die obenerwähnten haben und über ihre Tätigkeit dem oberen Organ der
Versicherung Rechenschaft ablegen, d. h. der staatlichen Hauptdirektion
für Sozialversicherung. .
Bei der Hauptdirektion besteht ein Rat für Sozialversicherung, der von
allen Geschäftsplänen, von den Haushaltvoranschlägen und von der Finanz-
lage der Versicherung Kenntnis nimmt.
Bei der bundesstaatlichen Zentralleitung besteht ein Bundesrat für die
Versicherungen, der entsprechende Aufgaben hat.
Alle diese Aufsichtsorgane halten regelmässig wiederkehrende und ausser-
ordentliche Zusammenkünfte i. Der Bundesrat für soziale Versicherungen
wird mindestens einmal im Monat einberufen.
In der Schweiz, Kantone Appenzell (Ausser-Rhoden) und Appenzell
(Inner-Rhoden), muss der Rechnungsdienst der öffentlichen Kassen von den
anderen Zweigen der Gemeindeverwaltung getrennt gehalten werden, und
das Rechnungswesen muss so eingerichtet sein, dass der J ahresabschluss
entsprechend dem vom Bundesrat vorgeschriebenen Muster leicht auf-
gestellt werden kann. Nach Genehmigung durch den Gemeinderat sind die
Abschlüsse zu veröffentlichen.
Im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen hat das Ministerium
für Sozialpolitik die Kontrolle der finanziellen Standfestigkeit übernommen.
Das Ministerium schreibt vor, in welcher Weise die Rechnungen, Register,
Statistiken und anderen Nachweisungen, welche die Zentral-Arbeiter-
versicherungsanstalt zu führen hat, hergestellt sein sollen.
. Die Zentralanstalt der Arbeiterversicherung, die grundsätzlich die
einzige rechnungsmässige Zusammenfassung der Versicherung bildet, hat
dem Ministerium spätestens vor Ende Juni jedes Jahres ihre‘ Bilanz und
die Errebhnieae der Versicherung einzureichen.
In der Tschechoslowakei liegt die Kontrolle über die finanzielle Stand-
festigkeit der Zentralsozialversicherungsanstalt ob; somit handelt es sich
um eine durch ein Organ der Selbstverwaltung gegenüber nachgeordneten
autonomen Organen ausgeübte Kontrolle.
Bei der Ausübung der Kontrolle ist die Zentralanstalt insbesondere
ermächtigt, zu verlangen, dass den von ihr ernannten Beauftragten die
Bücher, Akten und Urkunden vorgelegt und die zur Ausübung der Kontrolle
nötigen Auskünfte erteilt werden.
Jede Krankenversicherungsanstalt muss in jedem Jahre der Zentral.
anstalt in den vorgeschriebenen Fristen und Formen ihren Rechnungs-
_. } Die örtlichen Revisionsausschüsse scheinen ziemlich unregelmässig zu arbeiter
wie dies ein Rundschreiben des Zentralrats der Gewerkschaften vom 3. Februar
1925 hervorhebt. Trud 3 WFehruar 19925.