Die Interventionisten
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sammenhängende Glaubensbekenntnis der Schule darstellt, dem
überdies die päpstliche Sanktion zuteil wurde, und da es ein
anschauliches Bild gibt von dem, was man damals für genügend
ausgereift hielt, um vor die große Öffentlichkeit gebracht werden
zu können, so möge es in wortgetreuer Übersetzung wieder
gegeben sein: „Unsere Forderungen müssen dahin zielen, dem
Volke den Genuß seiner wesentlichen Rechte, welche die indi
vidualistische Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung verkennt,
zu sichern. Dieselben sind: eine den Interessen und Bedürf
nissen des Volkes entsprechend organisierte Volksvertretung
statt der rein zahlenmäßigen; Schutz des Familienherdes und
des Familienlebens; Möglichkeit für jeden, sich und seine
Familie von den Früchten seiner Arbeit zu ernähren; Garantie
gegen die Unsicherheit der Existenz, welche Unfälle, Krankheit,
Arbeitslosigkeit und Alter mit sich bringen; Versicherung gegen
unvermeidliches Elend ; Möglichkeit der Gewinnbeteiligung
für den Arbeiter und der Besitzanteilnahme an dem Unter
nehmen, in welches er seine Arbeit steckt; Schutz gegen die
Spekulationsmanöver, welche die Ersparnisse des Volkes ver
nichten und es zum Elend verdammen, während, wie die Enzy
klika sagt, einige wenige sich die absolute Herrschaft über In
dustrie und Handel anmaßen und die Güterwelt für sich mono
polisieren.“
„Zwei Kräfte vermögen die Verwirklichung dieses Pro
gramms zu bewirken: die Berufsorganisation und die Gesetz
gebung.“
„Die berufliche Organisation, für welche wir die weitgehendste
Freiheit verlangen, vermag: die Vertretung der Arbeit in den
gewählten Versammlungen der Nation zu sichern, in jedem
landwirtschaftlichen oder industriellen Berufe den (Normal-,
nicht den Minimal-)satz des gerechten Lohnes festzusetzen, den
Opfern von Unfällen, Krankheiten oder Arbeitslosigkeit Ent
schädigungen zu garantieren, Alterskassen zu schaffen, Streitig
keiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch Einrichtung
1891 der Association Catholique veröffentlicht wurde, die Forderung des Minimal
lohnsatzes als unerläßlich hingestellt und nur die Konzession angeboten, dessen
Feststellung den Korporationen zu überlassen, wenn die Staatsgewalt ihn wirk
lich nicht aufzuerlegen vermöge.