Object: Finanzwissenschaft

III. Abschnitt. Begriff und Geschichte der Staatshaushaltslehre. 19 
der Wirtschaft, eine Eigenart von Wirtschaften, deren allgemeine 
Gesetze die Volkswirtschaftslehre entwickelt. Erst auf Grund der 
Kenntnis von der Natur dieser eigentümlichen Wirtschaftsindivi 
dualität lassen sich jene Regeln aufstellen, welche die möglichst 
zweckmäßige Einrichtung des Staatshaushaltes lehren, ebenso wie 
nur auf Grund der theoretischen Volkswirtschaftslehre, der Kennt 
nis von der Natur der Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftspolitik 
aufgebaut werden kann, die Lehre von der zweckmäßigsten Führung 
und Einrichtung der Volkswirtschaft, namentlich mit Rücksicht auf 
diesbezügliche Aufgaben des Staates. In welcher Weise sich unsere 
Wissenschaft von der Volkswirtschaftslehre unterscheidet, werden 
wir weiter unten auseinandersetzen 1 ). 
Jede Wissenschaft wächst in der ersten Periode ihrer Pflege 
im Schoße einer anderen Wissenschaft groß und gelangt erst später 
zur Selbständigkeit. Dies gilt auch von der Staatshaushaltslehre, 
der Finanzwissenschaft. Einzelne Gedanken bezüglich des Staats 
haushaltes entdecken wir schon früh bei Schriftstellern, die mit den 
Fragen des Staates, der Wirtschaft sich beschäftigen, die übrigens 
selbst lange Zeit auf fremden Gefilden gedeihen. Im Altertum 
finden wir namentlich bei Aristoteles und Xenophon die ersten 
Spuren finanziellen Denkens. Im Mittelalter können wir namentlich 
Thomas von Aquino als den Vertreter einiger wichtiger Grundsätze 
betrachten. So verkündet er die Berechtigung der Besteuerung, 
doch betrachtet er die Steuer bloß als außerordentliche Einnahme 
quelle ; dabei legt er dem Staatsschätze großes Gewicht bei, welcher 
vor Schuldenmachen schützt, dem er sehr abgeneigt ist. Aus dem 
14. Jahrhundert läßt sich schon eine Reihe italienischer Schrift 
steller erwähnen, die sich mit den Problemen der Staats wirtschaft 
beschäftigen. Schon werden so schwierige Fragen, wie die Steuer 
progression, die Besteuerung des Vermögens, die Frage der direkten 
und indirekten Steuern, die Besteuerung des unbeweglichen und 
beweglichen Vermögens pro und contra behandelt. Mit der Neuzeit 
') Rau hat noch die praktisch-politische Seite vor Augen, wenn er die 
Staatshaushalts!ehre folgendermaßen definiert: Die Wissenschaft von der besten 
Einrichtung der Regierungswirtschaft oder von der besten Befriedigungsweise 
der Staatsbedürfnisse durch sachliche Güter ist die Finanzwissenschaft als Teil 
der politischen Ökonomie (Rau-Wagner, Lehrbuch der Finanzwissenschaft VI. 
Ausg, Leipzig und Heidelberg 1872, 8. 6).—Mehr den allgemeinen szientifischen 
Charakter betont Umpfenbach (Lehrbuch der Finanzwissenschaft, Stuttgart 1887, 
S. 1): Gegenstand der Finanz Wissenschaft ist das der Staatsgewalt eigentümliche 
Wirtschaften, welches die unumgängliche Voraussetzung zur Erfüllung der po 
litischen Zwecke des Staates bildet. Manche Schriftsteller geben überhaupt 
keine Definition der Wissenschaft, Stein eine ziemlich willkürliche und unge 
nügende.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.