Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

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Der  Solidarismus

rechtigkeit  zwischen  isolierten  Individuen“,  schreibt  Bourgeois,
„ist  nicht  dieselbe,  die  zwischen  Individuen  gilt,  die  in  einer
menschlichen  Gesellschaft  solidarisiert  sind.  Die  Solidarität  ist
eine  der  freien  Willensbestimmung  und  folglich  der  Gerechtigkeit
vorausgehende  Tatsache;  Freiheit  und  Gerechtigkeit  können
darum  nur  unter  Berücksichtigung  und  Voraussetzung  der  Solidarität ­
  definiert  werden 1 ).  Das  heißt  mit  andern  Worten:  das
do  ut  des,  das  Prinzip  der  kommutativen  Gerechtigkeit,  gilt  erst
dann  unter  den  Menschen,  wenn  die  Bevorzugten  der  sozialen
Solidarität  den  Enterbten  und  der  Gesellschaft  gegenüber  ihre
Schuld  abgetragen  haben.  Die  individuellen  Rechte  sind  erst
dann  gleich,  wenn  jedes  Individuum  sich  von  den  Obligationen,
die  sein  Recht  belasten,  befreit  hat.
Brunot  veranschaulicht  diesen  Teil  der  Theorie  Bourgeois’ ­
  sehr  gut,  indem  er  die  Korrektur,  welche  die  solidaristische
  Definition  der  Gerechtigkeit  an  der  überkommenen  vornimmt, ­
  mit  der  physikalischen  Prozedur  vergleicht,  die  darin
besteht,  zur  genauen  Feststellung  von  Temperaturen  die  Veränderungen ­
  des  Nullpunktes  zu  berücksichtigen.  „Im  allgemeinen,“
schreibt  Brunot,  „nehmen  die  Gesetze  die  Geburt  als  sozialen
Nullpunkt  an.  Es  war  schon  viel,  ihn  durch  Beseitigung  der
Sklaverei  und  der  Privilegien  des  Adels  zu  erreichen.  Aber  die
Sozial  Wissenschaft  hat  sich  vervollkommnet,  wie  die  Physik;  sie
stellt  heute  fest,  daß  der  Nullpunkt  für  ganze  Kategorien  verändert ­
  ist;  sie  kann  sich  infolgedessen  nicht  mehr  mit  dem
scheinbaren  und  irrtümlichen  Nullpunkt  zufrieden  geben,  sondern
sie  muß  einen  genauen  Grad  haben.  Dorthin  müssen  die  individuellen ­
  Rechte  zurückgebracht  werden,  wenn  sie  wirklich
gleich  sein  sollen  Der  ganze  Sinn  der  solidaristischen
Doktrin  ist,  den  sozialen  Nullpunkt  zu  korrigieren,  die  Nettogerechtigkeit ­
  an  die  Stelle  der  Bruttogerechtigkeit  zu  stellen 2 ).
Die  Gleichstellung  der  individuellen  Rechte,  die  als  Ziel
und  Ergebnis  der  Nullpunktkorrektur  auftritt,  läuft  nicht  auf
eine  Nivellierung  der  sozialen  Lagen  hinaus.  Der  Solidarismus
läßt  es  sich  angelegen  sein,  die  soziale  Schuld  genau  zu  umgrenzen. ­
  Bourgeois  argumentiert  wie  folgt:  „Da  es  offenbar
unmöglich  ist,  den  Wert  der  Schuld  der  einen  und  des  Gut-*)
  Bourgeois,  Essai  d’une  Philosophie  de  la  solidarité,  p.  22,  32,  41.
2 )  Ch.  Brunot,  loe.  eit.  p.  70—72.
            
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