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liche Lage der im freien Arbeitsvertrag ftehenden Arbeitnehmer
bringt es mit fig, daß fie in den feltenften Fällen imjtande find,
für die Seit ihres Alters oder der durch dauernde Invalidität
hervorgerufenen Arbeitsunfähigkeit zu fparen. Sie hatten daher
vor dem Suftandekommen der Sozialverfidherungsgefekgebung
keine andere Ausficht als die, im Alter auf Armenpflege und
Wohltätigkeit angewiefen zu fein. Daß dadurch die Unzufriedens
heit der arbeitenden Klafjen erheblich} erhöht worden war, bedarf
kaum der Erwähnung. Wenn es deshalb in der bereits zitierten
kaiferliden Botfchaft heißt: „Auch diejenigen, weile durdz Alter
und Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gefjamtheit
gegenüber einen begründeten Anfprudy auf ein höheres Maß
jtaatliqher Sürforge, als ihnen bisher hat zuteil werden können,“
[0 bedeutete das einen gewaltigen Schritt vorwärts auf dem Wege
zum fozialen S$rieden. Das allen Schwierigkeiten zum Troß im
Jahre 1899 entjtandene Gefeß betr. die Invaliditäts: und Alters-
verfiherung verfolgte, wie [don fein Name Iehrt, einen doppelten
dwec. Es gewährte denen, die körperlidh nicht mehr imjtande
jind, ein gewiffes Minimum 3zu verdienen, ohne Rücfiht auf ihr
Alter, eine Invalidenrente, und denen, die ein bejtimmtes
Lebensjahr vollendet haben (urfprünglidy das 70., fpäter das
65. Lebensjahr), ohne Rücficht auf ihr fonjtiges Einkommen eine
Altersrente. Charakteriftijdy für die gefamte Sozialverfiche-
rung ijt, daß die Derficherten bei Eintreten des Derfidherungsfales
einen Red&tsanfpruch auf die Leiltungen haben.
Sozialverfidherung.
(F
S 2. Die Entwicklung feit 1889.
Die drei urfprünglidhen Gefege wurden mehrfach erweitert, ohne
in ihren Grundzügen wefentlid} verändert zu werden, und fAließ»
lid im Jahre 1911 in der Reiqhhsverfidherungsordnung
zu einem großen Gefekgebungswerk zufjammengefaßt. Ehe dies
gejdhalh, war vielfad davon die Rede gewefen, die gefamte Sozial-
verfidherung zu vereinheitliqden, d. h. nicht nut die Kranken»
und die Invalidenverfiherung miteinander zu verfhmelzen, fon
dern aud) die UnfaNverfidherung, die ebenfalls auf der Kranken:
verfiderung aufbaut, einzubeziehen. Bei den Dorberatungen der
Reichsverfidherungsorönung find derartige Pläne von mehreren
Seiten vorgebracdht worden. Es zeigte fih aber, daß die drei Der-
fiherungszweige fi feit ihrem Beftehen jeder für fidh fo eigen:
artig entwickelt hatten, daß ihre völlige Derfhmelzung einen voll-
kommenen Neubau der deutfhen Derfidherungsgefekgebung erfor: