Contents: Leitfaden durch die Sozialpolitik

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liche Lage der im freien Arbeitsvertrag ftehenden Arbeitnehmer 
bringt es mit fig, daß fie in den feltenften Fällen imjtande find, 
für die Seit ihres Alters oder der durch dauernde Invalidität 
hervorgerufenen Arbeitsunfähigkeit zu fparen. Sie hatten daher 
vor dem Suftandekommen der Sozialverfidherungsgefekgebung 
keine andere Ausficht als die, im Alter auf Armenpflege und 
Wohltätigkeit angewiefen zu fein. Daß dadurch die Unzufriedens 
heit der arbeitenden Klafjen erheblich} erhöht worden war, bedarf 
kaum der Erwähnung. Wenn es deshalb in der bereits zitierten 
kaiferliden Botfchaft heißt: „Auch diejenigen, weile durdz Alter 
und Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gefjamtheit 
gegenüber einen begründeten Anfprudy auf ein höheres Maß 
jtaatliqher Sürforge, als ihnen bisher hat zuteil werden können,“ 
[0 bedeutete das einen gewaltigen Schritt vorwärts auf dem Wege 
zum fozialen S$rieden. Das allen Schwierigkeiten zum Troß im 
Jahre 1899 entjtandene Gefeß betr. die Invaliditäts: und Alters- 
verfiherung verfolgte, wie [don fein Name Iehrt, einen doppelten 
dwec. Es gewährte denen, die körperlidh nicht mehr imjtande 
jind, ein gewiffes Minimum 3zu verdienen, ohne Rücfiht auf ihr 
Alter, eine Invalidenrente, und denen, die ein bejtimmtes 
Lebensjahr vollendet haben (urfprünglidy das 70., fpäter das 
65. Lebensjahr), ohne Rücficht auf ihr fonjtiges Einkommen eine 
Altersrente. Charakteriftijdy für die gefamte Sozialverfiche- 
rung ijt, daß die Derficherten bei Eintreten des Derfidherungsfales 
einen Red&tsanfpruch auf die Leiltungen haben. 
Sozialverfidherung. 
(F 
S 2. Die Entwicklung feit 1889. 
Die drei urfprünglidhen Gefege wurden mehrfach erweitert, ohne 
in ihren Grundzügen wefentlid} verändert zu werden, und fAließ» 
lid im Jahre 1911 in der Reiqhhsverfidherungsordnung 
zu einem großen Gefekgebungswerk zufjammengefaßt. Ehe dies 
gejdhalh, war vielfad davon die Rede gewefen, die gefamte Sozial- 
verfidherung zu vereinheitliqden, d. h. nicht nut die Kranken» 
und die Invalidenverfiherung miteinander zu verfhmelzen, fon 
dern aud) die UnfaNverfidherung, die ebenfalls auf der Kranken: 
verfiderung aufbaut, einzubeziehen. Bei den Dorberatungen der 
Reichsverfidherungsorönung find derartige Pläne von mehreren 
Seiten vorgebracdht worden. Es zeigte fih aber, daß die drei Der- 
fiherungszweige fi feit ihrem Beftehen jeder für fidh fo eigen: 
artig entwickelt hatten, daß ihre völlige Derfhmelzung einen voll- 
kommenen Neubau der deutfhen Derfidherungsgefekgebung erfor:
	        
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