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des Geary’schen Gesetzes, die nicht mit den Staatsgesetzen
in Widerspruch stehen, verlängert und auch auf die neu
erworbenen Inselgebiete übertragen. In der voraufgegan
genen parlamentarischen Diskussion wurde einesteils aus
geführt: Der Industrie-Kapitalismus brauche, und das trage
durch die Möglichkeit erhöhten Wettbewerbes zum Wohl
stände des Landes bei, willige Hände und billige Arbeits
kräfte. Beides finde er bei den Chinesen, und deshalb trete
er gegen das Gesetz und für die Zulassung der Chinesen
ein. Auf der andern Seite wurde hervorgehoben: Die Auf
gabe der Arbeiter ist, sich ihrer Haut zu wehren, das zu
verteidigen, was sie haben, zu erobern, was sie noch nicht
haben. Jeder Arbeiter wisse, daß es für ihn gar nicht darauf
ankomme, ob der allgemeine Reichtum des Landes durch
die wohlfeilere Chinesenarbeit zunehme, sondern einzig
darauf, wie diese Chinesenarbeit auf die Arbeitsgelegenheit
und auf die Lebenshaltung des Arbeiters einwirke. Es sei
aber bekannt, daß der Chinese infolge seiner Anspruchs
losigkeit billiger arbeiten könne als der amerikanische
Arbeiter, deswegen würde dieser geschädigt und in seiner
Lebenshaltung herabgedrückt. Für „christlich-sozialisierende
liebende Brüderlichkeit“ sei auch kein Raum, das materielle
und finanzielle Interesse der Arbeiter stünde in vorderster
Reihe.
Während die Organisation der Arbeiter-Unions von
Tag zu Tag weitere und erhebliche Fortschritte macht
und sich über alle Staatengebilde festgefügt dehnt, be
schränken sich die Arbeitgeber auf den Versuch, die
Arbeiter dem schiedsgerichtlichen Verfahren gemeinhin ge
neigt zu stimmen. Hierin werden sie durch die rühmliche
Tätigkeit der von mir bereits an anderer Stelle erwähnten
„National Civic Federation“ beziehungsweise ihrer „indu
striellen Abteilung“ nach Tunlichkeit unterstützt. Die ge