Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  II.  Korn-Giroverkehr.

Wäre  diese  Zahlung  der  Kleruchengenossenschaft  eine  Steuerzahlung ­
  an  den  Staat  oder,  was  näher  läge,  eine  Lehenzinszahlung
an  den  Staat,  so  müßte  die  Art  der  Zahlung  (Steuer  oder  Zins)
sowie  der  Empfänger  in  irgend  einer  Weise  benannt  worden  sein.
Wollte  man  die  Wendung  uirèp  KXppouxujv  als  Bezeichnung  des
Empfängers  (vgl.  Abschn.  36)  in  Anspruch  nehmen,  so  würde
die  Benennung  des  Zahlers  fehlen.  Das  Fehlen  des  Zahlers  in
dieser  sonst  so  ausführlichen  Quittung  ist  aber  nicht  wahrscheinlich.
Daß  in  P.  Fior.  I  35  eine  Selbsteinlage  der  Kleruchen  auf
ihr  eigenes  Girokonto  vorliegt,  scheint  auch  daraus  hervorzugehen,
daß  besondere  Gebühren  (upoapeTpoupEva)  zur  Erhebung  gelangen
in  Höhe  von  l^/ia  Artabe.  Diese  Gebühren  werden  nur  dann  erhoben, ­
  wenn  Ackerfrucht  körperlich  im  Speicher  entgegengenommen ­
  oder  ausbezahlt  wird  (vgl.  S.  113).
Ein  anderes  Beispiel  für  das  Hinzielen  von  ‘viTrèp  toö  òeíva’
auf  den  Zahler  ist  die  oben  (S.  104)  bereits  eingehend  besprochene ­
  Urkunde  P.  Fay.  16:  pérpricrov  TTocteiòujvíuji  urrèp  'HpakXeíòou,
  d.  i.  der  Speicherverwalter  soll  an  Poseidonios  (als  Empfänger) ­
  für  Rechnung  des  Herakleides  (als  Zahlers)  x  Artaben
verabfolgen.  Hier  kann  es  gar  nicht  zweifelhaft  sein,  daß  das  ÖTrep
den  Zahler  hinter  sich  hat.  Siehe  auch  die  S.  150  behandelte
Urkunde  P.  Lond.  H  S.  94  Nr.  180,  wo  das  ú-rrép  dieselbe  Bedeutung ­
  hat.
Abschnitt  35.
Zahlung  uTrèp  toO  òeíva,  an  den  Empfänger.
In  dem  Pachtangebote  P.  Amh.  II  88  (vgl.  oben  S.  75)  verspricht ­
  ein  Pachtlustiger  namens  Kastor  dem  Verpächter  Eutychides
(Z.  21  ff.):  TTÚVTa  (d.  i.  èKcpópia)  ò[è]  peTppcruj  kut’  Itoç  Oirèp  aoO
eîç  TÒ  ÒTi[pócr]iov  ktX.  Euty  chides  besitzt  ein  Girokonto  beim  Staatsspeicher, ­
  daher  verspricht  Kastor,  den  Pachtzins  jährlich  an  den
Staatsspeicher  (eiç  xò  òripócnov)  abzuliefem.  Das  'uirép’  hat  hier
nicht,  wie  in  den  Beispielen  des  Abschn.  34,  den  Zahler  hinter
sich,  sondern  den  Empfänger.
Wollte  man  das  ‘ÜTtèp  croO*  übersetzen  durch  „für  dich“,  so
würde  diese  Übersetzung  ebenso  ungenau  sein,  wie  der  griechische
Text,  und  die  Übersetzung  würde  zur  Klarstellung  des  Vorganges
nichts  beitragen.  Folgt  in  Girourkunden  auf  *uTrép’  der  Empfänger,
so  hat  man  überall  daran  zu  denken,  daß  eine  Gutschrift  in
einem  Konto  erfolgt,  und  daß  jenes  uirép  auf  das  Konto  hinzielt,
            
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