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Teil II. Korn-Giroverkehr.
Wäre diese Zahlung der Kleruchengenossenschaft eine Steuerzahlung
an den Staat oder, was näher läge, eine Lehenzinszahlung
an den Staat, so müßte die Art der Zahlung (Steuer oder Zins)
sowie der Empfänger in irgend einer Weise benannt worden sein.
Wollte man die Wendung uirèp KXppouxujv als Bezeichnung des
Empfängers (vgl. Abschn. 36) in Anspruch nehmen, so würde
die Benennung des Zahlers fehlen. Das Fehlen des Zahlers in
dieser sonst so ausführlichen Quittung ist aber nicht wahrscheinlich.
Daß in P. Fior. I 35 eine Selbsteinlage der Kleruchen auf
ihr eigenes Girokonto vorliegt, scheint auch daraus hervorzugehen,
daß besondere Gebühren (upoapeTpoupEva) zur Erhebung gelangen
in Höhe von l^/ia Artabe. Diese Gebühren werden nur dann erhoben,
wenn Ackerfrucht körperlich im Speicher entgegengenommen
oder ausbezahlt wird (vgl. S. 113).
Ein anderes Beispiel für das Hinzielen von ‘viTrèp toö òeíva’
auf den Zahler ist die oben (S. 104) bereits eingehend besprochene
Urkunde P. Fay. 16: pérpricrov TTocteiòujvíuji urrèp 'HpakXeíòou,
d. i. der Speicherverwalter soll an Poseidonios (als Empfänger)
für Rechnung des Herakleides (als Zahlers) x Artaben
verabfolgen. Hier kann es gar nicht zweifelhaft sein, daß das ÖTrep
den Zahler hinter sich hat. Siehe auch die S. 150 behandelte
Urkunde P. Lond. H S. 94 Nr. 180, wo das ú-rrép dieselbe Bedeutung
hat.
Abschnitt 35.
Zahlung uTrèp toO òeíva, an den Empfänger.
In dem Pachtangebote P. Amh. II 88 (vgl. oben S. 75) verspricht
ein Pachtlustiger namens Kastor dem Verpächter Eutychides
(Z. 21 ff.): TTÚVTa (d. i. èKcpópia) ò[è] peTppcruj kut’ Itoç Oirèp aoO
eîç TÒ ÒTi[pócr]iov ktX. Euty chides besitzt ein Girokonto beim Staatsspeicher,
daher verspricht Kastor, den Pachtzins jährlich an den
Staatsspeicher (eiç xò òripócnov) abzuliefem. Das 'uirép’ hat hier
nicht, wie in den Beispielen des Abschn. 34, den Zahler hinter
sich, sondern den Empfänger.
Wollte man das ‘ÜTtèp croO* übersetzen durch „für dich“, so
würde diese Übersetzung ebenso ungenau sein, wie der griechische
Text, und die Übersetzung würde zur Klarstellung des Vorganges
nichts beitragen. Folgt in Girourkunden auf *uTrép’ der Empfänger,
so hat man überall daran zu denken, daß eine Gutschrift in
einem Konto erfolgt, und daß jenes uirép auf das Konto hinzielt,