Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  74.  Wesen  und  Arten  der  diroypaçai.

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land  zum  Zwecke  der  Steuerveranlagung^  Jahr  für  Jahr
tauchte  die  alte  Soll-Steuerliste  ^  mit  den  nämlichen  Ansätzen  als
Teranlagungsliste  wieder  auf.  Ein  Darüber  gab  es  nicht;  wer
da  glaubte,  ein  Darunter  geltend  machen  zu  können,  reichte
eine  dTTOTpctcpfi  über  Erntesteuernachlaß  ein.  Die  auf  dem  Ackerboden ­
  lastende  Steuer  war  nur  eine  Erntesteuer  (Ertragssteuer);
eine  Grundsteuer  ist  uns  bisher  nicht  bekannt  geworden.  Die
dTTOYpacpai  über  Grundbesitz  (Haus,  Hof,  Acker),  die  an  die  ßißXioqpúXuKeç
  èTKTiícreuuv  gerichtet  sind  und  die  man  leicht  mit  den
Steuerveranlagungspapieren  verwechseln  kann,  haben  mit  der  Steuerveranlagung ­
  nichts  zu  tun;  sie  bilden  vielmehr  die  Gruppe  AH.
Die  ÖTTOTpacpai  über  Viehbesitz^  (Gruppe  A  12  c)  zerfallen ­
  in  Unterarten  :  àiroYpaqpaî  dpvibv  *,  àíTOTpaqpai  KapiiXDUv  diro-Tpaqpai
  Trpoßarouv®  usw.  Diese  dTroTpaqpai  sind  alljährlich  fällig;
sie  dienen  teils  den  Zwecken  der  Steuerveranlagung,  teils  den
Zwecken  der  militärischen  und  allgemein-liturgischen  Lastenbeförderung ­
  und  werden  zu  Händen  derselben  Behörden  erstattet,
wie  die  voraufgenannten  dnoypacpai.
Eine  àîroTpaqpii  über  bewegliche,  nicht  lebende  Gegenstände ­
  (Gruppe  A  I  2  d)  kennen  wir  nur  in  P.  Grenf.  I  49  (um  221
ö.  Ohr.).  Dieser  Papyrus  ist  eine  dTroTpaqpn  über  ein  ttXoîov  'EXXrjvi-KÓV,
  also  ein  Lastschiff.  Die  drroTpaqpn  erfolgt  zu  Händen  des  èmo’TpÛTriYoç
  *.  Wie  die  Kamele,  so  werden  auch  die  Lastschiffe  teils
öiit  Rücksicht  auf  militärische  Bedürfnisse,  teils  behufs  ihrer  Besteuerung ­
  durch  dTTOYpaqpp  anzumelden  gewesen  sein.
Es  ist  möglich,  daß  es  noch  andere  Arten  von  Steuer-diro-Tpacpai
  gab,  doch  sind  uns  dieselben  nicht  bekannt.
Die  pflichtmäßigen  dTroYpaqpai  an  das  Besitzamt  (Gruppe
An  der  Übersicht)  werden  im  Abschn.  75,  die  freiwilligen  diro-TPacpai
  an  das  Besitzamt  (Gruppe  B  der  Übersicht)  in  den  Abschn.
*^6  und  77  näher  behandelt  werden.

*  vgl.  zu  dieser  Frage  Eger,  Zum  ägypt.  Grundbuchwesen  S.  190  ff.
*  Wie  es  mit  der  Besteuerung  der  Häuser  bestellt  war,  wissen  wir  nicht.
®  Wilcken,  Ostraka  I  S.  466  f.
^  P.  Oxy.  II  246  (66  n.  Chr.).
*  BGH.  852  (167  n.  Chr.);  869  (um  135  n.  Chr.)  usw.
®  P.  Oxy.  II  245  (26  n.  Chr.).
^  Namentlich  bei  Kamelen.  Wessely,  Karanis  u.  Soknop.  Nesos  S.  33;
Comparetli,  Mélanges  Nicole  S.  74.
®  Wilcken,  Ostraka  I  S.  467,

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