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Zukunftshoffnung des Zarenreichs ernstlich
gefährdet werden, und reicht auch keineswegs
zur Deckung der gegenwärtigen budgetären
Das russische Anforderungen aus; mit neuer Anleihe
Danaidenfaß die Lücke verstopfen, heißt den
Bankerott hinausschieben, nicht
ihn vermeiden; so bleibt der Finanz
verwaltung als ehrenhaftes und sicheres
Mittel nur die Verständigung mit den Gläu
bigern, das Arrangement.
Wir haben es für unsere Pflicht gehalten,
die kommenden Möglichkeiten zu überschauen
und uns über die Situation zu orientieren,
um die Mittel anzugeben, mit denen wir uns
schädliche Formen des einseitigen Bankerotts
abwehren, und die Grenzen zu bestimmen, bis
zu denen unsere Einwilligung bei Vergleichs
verhandlungen gehen darf. Sollte das Zaren
reich über die Krise ohne Bankerott hinweg
kommen obwohl das nur einen Aufschub
bedeutet —, so haben wir doch nicht nutz
lose Arbeit geleistet; wie man während des
Marokko-Konflikts für alle Fälle rüsten mußte,
so müssen wir Rußland gegenübervor
bereitet sein, um in Ruhe den künftigen
Ereignissen entgegensehen zu können?)
Literatur:')
Allgemeine über Staatsbankerotte im Artikel „Staats
bankerott im Handwörterbuch der Staatswiffenschaften",
sernerRoscher-Gerlach: „System derFinanzwiffenschaft § 129",
Ad. Wagner: „Finanzwiffenschaft", Korn: „Staatsschulden
tilgung und Staaisbankerott".
Für die ältere Zeit: Baumstark: „Staatskredit,
Staatsschuld, Staatspapiere", 1833. Hock: „Öffentliche
Abgaben." Nebenius: „Der öffentliche Kredit."
Die einzelnen Bankerotte: Rußland: Bloch,
„Les finances de la Russie“, Paris 1899. Zielinski,
„Der Rubel jetzt und vor hundert Jahren", Jena 1898. —
Oesterreich: Beer, „Der Staatshaushalt Oesterreichs."
Adolf Wagner, „Ordnung des österreichischen Staatshaus
halts." Springer, „Geschichte Oesterreichs." — Türkei:
Brunswick, „Le banqueroute turque“, Paris 1875. Mora
witz, „Les finances de la Turquie“, Paris 1902. —
Serbien: Durenberger, „Die Staatskontrolle in Serbien"
(in deutscher Sprache), Paris 1902. — Griechenland: