Full text: Die deutsche Kali-Industrie 1930

162 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Einnahmen des Staates. 
diese Momente können Staatsdomänen nicht als solche Einnahme 
quellen betrachtet werden, welche der heutigen Staatswirtschaft: 
notwendig oder nur wünschenswert wären; freilich lassen sie sich 
auch nicht prinzipiell und kategorisch allgemein verurteilen. Vieles, 
hängt von den speziellen Verhältnissen einzelner Staaten, von deren 
wirtschaftlicher Entwicklungsstufe, vom politischen System usw. ab. 
Dabei behauptet sich hier und dort bis in die jüngste Zeit die 
Auffassung, daß das Einkommen des Staates in erster Reihe dem 
Grundbesitz zu entnehmen ist. So beginnt das Vermögens- und 
Einkommensteuergesetz des Kantons Zürich vom Jahre 1870 mit 
den Worten: „Soferne der Ertrag der Staatsgüter zur Deckung 
der Staatsausgaben nicht genügt“; in Graubünden heißt jener Teil 
des Staatsbedürfnisses, welcher aus dem Ertrage der Staatsgüter 
nicht gedeckt werden kann, bis auf unsere Zeit „Defizit“. 
2. Die Anhänger der Auffassung, daß der Staat über Domänen 
besitz verfüge, berufen sich namentlich auf folgendes: a) daß der 
Staatshaushalt hierbei über eine mehr weniger beständige Rente 
verfügt; b) daß der Staat teilnimmt an der mit der Zunahme der 
Bevölkerung eintretenden Steigerung der Rente; c) daß damit eine 
größere Mannigfaltigkeit der Staatseinnahmen eintritt, worin ge 
wissermaßen eine Sicherung gegen große Schwankungen wurzelt; 
d) daß der Steuerdruck geringer ist; e) die Domänen bilden bei. 
Staatsaniehen ein willkommenes Pfand; f) die Domänen bieten Ge 
legenheit zu wichtigen sozialpolitischen Maßnahmen, z. B. Durch 
führung eines rationelleren Besitzsystems, Einführung des Farm 
systems, Maßregeln, die gegenüber dem Sozialismus große Bedeutung 
gewinnen können; g) die Regierung ist vom Willen des Parlaments, 
unabhängiger. Dagegen kommen folgende Umstände in Betracht:: 
a) die Grundrente ist nicht immer sicherer, als die aus Kapital 
fließende Rente, ja es können sogar große Schwankungen vor 
kommen; b) an der steigenden Grundrente ist der Staat auch dann 
beteiligt, wenn die Güter in Privatbesitz übergehen; c) als Reserve 
kapital ist der Grundbesitz schwer zu verwerten; d) das Pfandrecht 
spielt in der Gegenwart beim Staatskredit eine untergeordnete Rolle 
und auch dies nur bei schwachem oder geschwächtem Staatskredit; 
e) gerade die konstitutionelle Führung des Staatshaushaltes würde 
durch die Unabhängigkeit der Regierung vom Votum des Parla 
mentes bedroht. 
Es darf nicht übersehen werden, daß auch diese Frage keine 
kategorische Entscheidung gestattet. Denn es kommen zum min 
desten folgende Umstände in Betracht: a) der Zustand der Volks 
wirtschaft; in Staaten, wo die Volkswirtschaft schon stark genug.
	        
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