Full text: Die Entschädigung für Bergbauschäden

14 I. Die Berechnung der Entschädigung (materielles Recht). 
Stücksbesitzer immer häufiger mit Schadensersatzforderungen 
an die Bergwerksbesitzer herantraten und daß sich auch die 
gerichtlichen Streitigkeiten wegen der Bergbauschäden stark 
vermehrten. Die sachlichen Differenzen entfremdeten beide 
Teile einander, und stellenweise haben die Interessengegen 
sätze geradezu die Form von Klassengegensätzen ange 
nommen. 
Die ständige Rechtsprechung, die aus der großen Zahl 
von Bergschädenprozessen entstanden ist und die auch natur 
gemäß die Grundlage für die außergerichtlich gezahlten Ab 
findungen bildet, hat eigentlich beide Teile nicht sehr be 
friedigt; einmal in der Frage des Kausalzusammenhanges 
zwischen Bergbau und Entschädigung, wo die Gerichte nach 
Ansicht der Grundbesitzer zu strenge, nach Ansicht der 
Bergwerksbesitzer zu milde Anforderungen stellen; hier 
dürften im wesentlichen aber beide Parteien im Unrecht 
sein, und die Rechtsprechung die richtige Mitte zwischen 
den entgegengesetzten Interessen treffen; etwaige Fehler 
liegen hier mehr an unzutreffenden Gutachten der Sachver 
ständigen als an einer unrichtigen Rechtsauffassung der 
Gerichte. 
Anders liegt es dagegen bei der Frage nach der Höhe 
der Entschädigung; hier sind zwar die Interessen der Par 
teien ebenfalls entgegengesetzt, da der Grundbesitzer mög 
lichst viel erhalten, der Bergwerksbesitzer möglichst wenig 
zahlen möchte; aber die Anstände, welche die Parteien gegen 
die Rechtsprechung erheben, stehen hier einander nicht so 
schroff gegenüber. Es seien hier nur zwei wichtige Bei 
spiele erwähnt: Der Grundstücksbesitzer ist der Auffassung, 
daß ihm nicht jeder Schaden, den er tatsächlich erleidet, er 
setzt wird, weil die Rechtsprechung ihm den mittelbaren 
Schaden nicht in ausreichendem Maße zubilligt; der Berg 
werksbesitzer dagegen ist der Ansicht, daß er Werte er 
setzen muß, die er selbst geschaffen hat; denn nicht infolge 
der geistigen Tätigkeit des Grundstücksbesitzers, der sein 
Grundstück zufällig in der Nähe eines Bergwerkes hat, son 
dern durch die Tätigkeit des Bergwerksbesitzers, der sein 
Bergwerk zur Blüte gebracht und damit die ganze Gegend
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.