Full text : Die Entschädigung für Bergbauschäden

Uebersicht.

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B.  Die  Durchführung  der  Rechtsgrundsätze  in  der  Praxis  49
1)  Beim  Gebrauchswert  49
a)  Die  Berechnung  des  Schadens  im  allgemeinen  49
b)  Die  Berechnung  des  vor  oder  nach  einem  bestimmten ­
  Zeitpunkte  eingetretenen  Schadens  50
2)  Beim  Tauschwert  51
a)  Die  Berechnung  des  Schadens  im  allgemeinen  51
b)  Die  Berechnung  des  vor  oder  nach  einem  bestimmten ­
  Zeitpunkte  eingetretenen  Schadens  52
V.  Die  Wahl  zwischen  Gebrauchs-  und  Tauschwert  .  .  54
A.  Die  Ausübung  des  Wahlrechts  54
B.  Die  Einheitlichkeit  der  Wahl  54
C.  Die  Zweckmäßigkeit  der  Wahl  57
§  6.  Objektive  und  subjektive  Berechnung  .  .  57
I.  Die  begriffliche  Verschiedenheit  der  objektiven  und  der
subjektiven  Berechnung  57
A.  Der  Begriff  der  objektiven  und  der  subjektiven  Berechnung ­
  57
B.  Das  Anwendungsgebiet  der  objektiven  und  der  subjektiven ­
  Berechnung  58
II.  Die  Wahl  zwischen  der  objektiven  und  subjektiven  Berechnung ­
  58
A.  Die  Ausübung  des  Wahlrechts  58
B.  Die  Zweckmäßigkeit  der  Wahl  59
§  7.  Abstrakter  und  konkreter  Schaden  ....  60
I.  Die  begriffliche  Verschiedenheit  des  abstrakten  und  konkreten ­
  Schadens  60
II.  Voraussetzungen  des  konkreten  Schadens  61
A.  Werbende  Tätigkeit  des  Grundstücksbesitzers  .  .  .  61
B.  Zusammenhang  zwischen  Eintritt  des  Schadens  und
Einwirkung  des  Bergbaus  62
1)  Kausaler  Zusammenhang  62
2)  Zeitlicher  Zusammenhang  63
C.  Beschädigung  von  Vermögensstücken  63
III.  Formen  des  konkreten  Schadens  64
§  8.  Der  Verzugsscha  den  65
I.  Die  begriffliche  Verschiedenheit  des  Verzugsschadens
und  des  konkreten  Schadens  65
II.  Voraussetzungen  des  Verzugsschadens  66
III.  Die  Entschädigung  für  den  Verzugsschaden  .  .  ,  .  67
A.  Die  Berechnung  der  Entschädigung  67
B.  Das  Zusammentreffen  der  Entschädigung  für  den
Verzugsschaden  mit  der  Entschädigung  für  die
sonstigen  Schäden  67
            
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