Full text: Der Personenkreis und die Beitragspflicht der landkrankenkassenpflichtigen Personen

ir 
Ausdehnung der Versicherungspflicht inso 
fern, als nunmehr auch die bisher in sozial 
versicherungsrechtlicher Beziehung vernach 
lässigten Berufskreise, insbesondere Landar 
beiter und Dienstboten, zur Mitwirkung bei 
der Sicherstellung ihrer eigenen wirtschaft 
lichen Existenz herangezogen werden — sei 
es auch nur durch Beitragszahlung — und 
in ihnen hierdurch ein Verantwortungsgefühl 
in sozialpolitischen Fragen geweckt wird. 
Ueber die weiteren Folgen der Ausdehnung 
der Versicherungspflicht ist bei der Behand 
lung der einzelnen Berufstypen zu sprechen.
	        
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