= SD
Kalbe, Otto, Lehrer an d. Städt. höh. Handelsschule, Selbstunterricht
im Schönschreiben. WUnfehlbare Methode zur Aneignung einer
schönen deutlichen Handschrift. 12. Aufl. 1 M.
Knigge, Ad. Frh. v., Ueber den Umgang mit Menschen. 18. Orig.-
Ausg., verb. von Karl Goedeke. XII, 280 S. 8%. Lwd. geb. 3 M.
Koock, Bücherrevisor, Die Buchhaltungsgenossenschaft. Dem
erwerbenden Mittelstande und Freunden derselben, insonderheit den
Kreditgenossenschaften dargeboten. 39 8. 8%. 1905 50 P£
Moser, H., Neue theoretisch-prakt. Grammatik der russischen
Sprache. X, 446 S. 3,60 M. Schlüssel dazu. V, 150 S. 1,80 M.
Müller, D. R., Gewinnanteile der Mitglieder, des Vorstandes und
Aufsichtsrates von Aktiengesellschaften. 30 S. 8% 50 Pf.
Nyhoegen, Arnold, Der moderne Betriebsleiter. Lehrbuch über
moderne Fabrikorganisation und Fabrikbuchführung. 128 8. 2 M.
Paulmann, L. , Methodisch geordneter Uebungsstoff nebst
Auleitung für den Maschinenschreib-Unterricht. Zur
Benutzung für alle Maschinen mit Normal- oder Volltastatur. Unter
Anwendung der Zehnfingermethode, ohne auf das Griffbrett zu sehen,
&. 568. 76 Pf.
Schimbke, B., Das Bankwesen in seinen Grundzügen. 368. 1M.
Schönemann, Dr. Jos., Die deutsche Kali-Industrie und das Kali-
gesetz. Eine volkswirtschaftl. Studie. 8% WII, 162 S. mit 10 Tab.
5,40 M.
— Gesetz über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910,
Mit Ausführungsbestimmungen. 1 M.
Stüve, G, Für Bürger und Bauer. Kleine populäre Aufsätze von
Joh. Carl Bertram Stüve. Ausgew. von Gustav St. 8% XIV, 3058.
2 M., geb. 2,60 M.
Wesemann, H., Mag.-Obersekr., Was muß ein preußischer Staats-
bürger wissen, um seine Veranlagung zu den direkten Staatssteuern
prüfen zu können? 7./8. Tausend. 1910. 75 Pf.
Wilhelm, Dr. F., Assessor, Richtlinien für die Beurteilung, insbesondere
die ärztliche Begutachtung der Erwerbsunfähigkeit in ihrer Bedeutung
als Grundlage des Rechts auf Invalidenrente nach dem Invaliden-
versicherungsgesetze vom 13. VII. 1899. Zum Gebrauch in der Praxis
zusammengestellt. gr. 8%. 24 8. 1908 50 Pf.
Merkmale für die Beurteilung der Versicherungspflicht
bei gering gelohnten und bei vorübergehenden Dienstleistungen,
(SS 1,4, Abs. 1 des Invalidenversicherungsgesetzes vom 18. VIL. 1899
in Verbindung mit dem Bundesratsbeschlusse vom 27. XIL 1899,
Reichs-Gesetzblatt S. 725; vergl. 8 1290 des Entwurfs der Reichs-
Versicherungsordnung.) Nach der Rechtsprechung des Reichs-
Versicherungsamts für die Praxis zusammengestellt. 8°%. 328. 1909.
80 Pf.
Zweck, Dr. A., Die Verkehrs- und Handelswege der Jetztzeit.
Nil, 8398 S% 60 Pf. ;
Zwitzer, A. E., Elementarbuch der niederländischen Sprache.
gr. 89°. 1,50 M.