Full text : Sozialismus und Regierung

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So  wichtig  nun  auch  diese  Tatsache  sein  mag,  vom  Standpunkte
volkstümlicher  Selbstregierung  ist  sie  doch  nicht  die  bedeutendste.
Das  Argument,  das  ich  im  Auge  habe,  schließt  den  Anspruch  ein,  daß  das
Oberhaus  die  Gesetzgebung  verzögern  kann.  Deshalb  muß  nicht  allein
das  Land  an  der  Sache  interessiert  sein,  sondern  das  Land  muß  in  sehr
hohem  Grade  interessiert  sein,  und  zwar  dermaßen,  daß  es  gewillt  ist,
viel  Zeit  zu  opfern  und  keine  Mühe  zu  scheuen,  damit  die  umstrittene
Maßregel  durchgehe.  Die  Wähler  müssen  entschlossen  sein,  ihr  den
Vorrang  vor  allen  anderen  Entwürfen  einzuräumen  und  alle  übrigen
schwebenden  Fragen  in  den  Hintergrund  zu  schieben.  Die  Nation  muß
den  Lords  ihren  Willen  aufzwingen  wollen.  Das  Argument  setzt  deshalb
voraus,  daß  die  Gesetzgebung  nicht  allein  für  annehmbar  befunden,
sondern  auch  mit  ganz  besonderer  Entschlossenheit  angestrebt  wird.
Die  sich  hieraus  ergebende  gesetzgeberische  Wirkung  kann  am  besten
durch  ein  Beispiel  veranschaulicht  werden.  Das  House  of  Lords  verwarf ­
  zwei  Home-Rule-Vorlagen.  Das  erstemal  (1885)  wurden  Neuwahlen ­
  ausgeschrieben,  doch  die  Home-Rule-Partei  wurde  geschlagen.
Das  zweitemal  wurde  das  Land  nicht  befragt,  aber  als  die  Wahlen
kamen,  ereilte  die  Home-Rulers  dasselbe  Schicksal.  Seitdem  ist  von
keiner  Partei  ein  solcher  Entwurf  wieder  eingebracht  worden.  Sicherlich ­
  rechtfertigen  diese  Vorgänge  die  Schlußfolgerung,  mit  der  ich  disputiere. ­

Wir  müssen  uns  vor  der  Einbildung  hüten,  daß  viel  mehr  bewiesen
sei,  als  wirklich  der  Fall  ist.  Es  ist  vollkommen  klar,  daß  das  Herrenhaus ­
  gewisse  Bills  verwerfen  kann.  Daß  es  recht  hatte,  ist  nicht  bewiesen, ­
  aber  dies  ist  für  unseren  gegenwärtigen  Zweck  sekundär.  Bedeutungslos ­
  ist  es  jedoch  nicht,  wenn  gezeigt  werden  kann,  daß  das  Land
niemals  mit  der  Pairskammer  übereinstimmte.  Die  Tatsachen  beweisen ­
  nur,  daß  der  Widerstand  des  Herrenhauses  die  Verabschiedung
der  Home-Rule-Vorlagen  hinausschob.  Die  Wähler  sind  an  Home
Rule  nicht  genügend  interessiert,  daß  sie  in  einen  langen  und  revolutionären ­
  Kampf  einträten  und  andere  Fragen  der  Gesetzgebung  vernachlässigten, ­
  um  eine  entscheidende  Schlacht  herbeizuführen.  Dies
bezeugen  die  Tatsachen,  nichts  mehr.  Man  könnte  einwenden,  daß  einer ­
  kleinen  Mehrheit,  der  es  an  hartnäckiger  Entschlossenheit  mangelt,
nicht  erlaubt  werden  sollte,  solch  einen  konstitutionellen  Wechsel,  wie
ihn  Home  Rule  nach  sich  zöge,  zu  inaugurieren;  daß  es  deshalb  die
            
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