Metadata : Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

Round-Table-Konferenz seine Schulden gegenüber Holland
anerkannt, Später kündigte es mit einer zweifelhaften Begrünlung
 an, daß es diese Beträge nicht mehr zahlen wolle.

Als weiteres Beispiel sei die Verstaatlichung der Suez-Kanal-Gesellschaft
 durch Ägypten genannt. Der maßgebende
Paragraph des ägyptischen Gesetzes Nr. 285 vom 26. Juli 1956
lautet in deutscher Übersetzung:

> 1. Die "Compagnie Universelle du Canal de
3uez, — "S,.A.E" wird verstaatlicht. Eigentum,
iechte und Verpflichtungen gehen auf den Staat
iber, Alle Direktionsausschüsse und -organe,
denen augenblicklich die Verwaltung der Gesellschaft
 obliegt, werden aufgelöst. Die Zahlung
von Entschädigungen an Aktionäre und Inhaber
von Gründeraktien erfolgt auf der Basis des
vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes an
jer Pariser Effektenbörse notierten Kurses,
Die Entschädigung wird erst nach erfolgter Übertragung
 allen Besitzes und aller Gutkaben der
verstaatlichten Gesellschaft auf den Staat
zezahlt."

Die Verbindung der Auflösung der Gesellschaft mit der Übernahme
 ihres Vermögens auf den Staat bedeutet eine Enteignung
der einzelnen Aktionäre,

Vgl. Rauschning, Der Streit um den Suez-Kanal
1956, 75,778 f,.; Note, Nationalization of the
3ues Canal Company, in Harvard Law Review 1957,
3. 480 ff.

Die darauf folgenden ägyptischen Maßnahmen gegen das Vermögen
von Briten, Franzosen und Israelis waren bezeichnenderweise
wörtlich den Vorschriften des englischen "Trading with the
Enemv Act" aus dem zweiten Weltkrieg nachgebildet.

Ein krasses Beispiel eines enteignungsgleichen Entzugs einer
Konzession ist die Ungültigkeitserklärung der im Jahre 1936
erfolgten Verlängerung der Konzessionen für die beiden
größten argentinischen Elektrizitätsgesellschaften, die
Cia. Arecentina de Eleectricidad (Cade) und die Italo-Argentina,
            
U 165 Das subjektive Gefühl als wirtschaftlicher Faktor Heißsporne gingen soweit, zu behaupten, daß der Konsum überhaupt nicht würde befriedigt werden können, es sei denn zu nie dagewesenen Preisen. Aber diese Berechnungen und Prophezeiungen fielen in eine Zeit, wo die Spekulation in Zucker durch jahrelange ­ Mißerfolge total entmutigt war, man glaubte einfach diesen Zahlenreihen nicht, und merkwürdigerweise behielt in dieser Divergenz zwischen bewußter Berechnung ­ und unbewußtem Gefühl das letztere Recht. Man konnte die Zahlen nicht mit Zahlen widerlegen, aber das Gefühl sagte, daß ein Zustand völliger vorratslosigkeit in einem so großen Artikel wie Zucker gar nicht vorkommen kann, es verließ sich auf die vielen Smpoderabilien im Wirtschaftsleben, auf die überall verteilten unsichtbaren Vorräte, und diese halfen dann auch den offenkundigen über eine Erschöpfung hinweg. Man sieht, es kommt nicht immer auf das Tatsachenmaterial ­ an, sondern der Glaube daran, die sogenannte ­ Meinung spielt eine hervorragende Rolle, und da sie in durchaus greifbaren Resultaten in Mark und Pfennigen zum Ausdruck kommt, so erscheint sie als wirtschaftlicher Faktor von nahezu gleicher Bedeutung ­ wie das Tatsachenmaterial. Ähnliche Anschauungen bringt ein so gründlicher Beobachter der Weltmarktverhältnisse, wie Professor Ruhland, für Getreide zum Ausdruck, indem er sich im „Entwickelungsprogramm der Preisbildung für Getreide" ­ wie folgt, äußert: „Die Preisbildung für Getreide ­ nach Angebot und Nachfrage ist heute keine Tatsache, ­ sondern ein Programm. Die Riesenmassen, welche täglich auf der Erde in Getreide umgesetzt werden, sind keinem körperlichen Auge sichtbar. Deshalb tritt heute an Stelle der früher auf dem Lokalmarkte gewohnten
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.