Full text : Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

irrai

Drachenblut

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Drogen

Ölpflanze  ziemlich  häufig  angebaut,  sichere  und
ergiebige  Erträge  gibt,  nicht  von  Insekten  leidet
und  Kälte  verträgt  und  daher  zeitig  im  Frühjahr
gesät  werden  kann.  Die  Pflanze  hat  einen  eckigen ­
  rauhen  Stengel,  lange  Trauben  kleiner,  blaßgelber ­
  Blüten  und  bimförmige  Schötchen  mit
länglich  dreieckigen,  rötlichen  Samen.  Nach  der
Ernte  (im  August)  werden  die  Pflanzen  auf
Haufen  getrocknet,  und  dann  die  Samen  ausgedroschen. ­
  Aus  den  letzteren  gewinnt  man  das
Dotteröl,  welches  anfänglich  etwas  bitter
schmeckt,  nach  einiger  Zeit  aber  durch  Abklären
zu  Speiseöl  tauglich  wird.  Es  hat  ein  spez.  Gew.
von  0,9228,  und  wird  im  Gemisch  mit  Rüböl
meist  zu  Leuchtzwecken  und  als  trocknendes  Öl
zu  Firnissen  gebraucht.  Der  Anbau  des  D.  wird
hauptsächlich  in  den  Niederlanden,  aber  auch
in  mehreren  Gegenden  Deutschlands,  Belgiens,
Österreichs  und  der  Türkei  betrieben.
Drachenblut  (lat.  Sanguis  draconis,  Rcsina
draconis,  frz.  Sang  dragon,  engl.  Dragons  blood).
Unter  diesem  Namen  sind  spröde,  geruch-  und
geschmacklose,  dunkel  blutrote,  gepulvert  lebhaft
zinnoberrot  erscheinende  Harze  im  Handel,  von
denen  hauptsächlich  folgende  Sorten  unterschieden ­
  werden;  1.  Echtes  D.  von  Daemonorops
Draco,  aus  Ostindien.  Das  Harz  wird  teils  durch
freiwilliges  Ausfließenlassen,  teils  durch  Anritzen
der  Früchte  gewonnen  und  bildet  braunschwarze,
in  Palmblätter  eingeschlagene  Massen,  die  ein
dunkelrotes  Pulver  geben.  2.  Kanarisches  D.
von  Dracaena  Draco,  ein  dunke.rotes  Harz,
welches  nur  noch  wenig  im  Handel  ist.  3.  Amerikanisches ­
  oder  Cartagena  D.  von  Pterocarpus
  Draco  ähnelt  mehr  dem  Kino.  Außer
dem  D.  in  Blöcken,  Sanguis  draconis  in
massis,  hat  man  noch  eine  feinere  Sorte,  S.  d.
in  bacillis,  ca.  25—30  cm  lange  in  Palmblätter
eingewickelte  Stangen.  Gutes  D.  soll  sich  in  Weingeist ­
  und  Äther  leicht  lösen  und  wird  als  Zusatz
zu  Pflastern  sowie  zum  Färben  von  Lacken  und
Polituren  benutzt.
Drachenquelle  bei  Honnef  enthält  in  1000
Gewichtsteilen:  2,0083g  Natriumkarbonat,  0,2893g
Kalziumbikarbonat,  0,9736  g  Magnesiumbikarbonat, ­
  0,0054  g  Ferrobikarbonat,  1,9516  g  Natriumchlorid, ­
  0,1447  g  Kaliumsulfat,  0,3009  g  Natriumsulfat,
  0,0202  g  Kieselsäure  und  1,8590  g  freie
Kohlensäure.
Dragees  (Zuckerschrot)  bestehen  aus  mit
einer  Zuckerhülle  umgebenen  Mandeln,,  Nußkernen, ­
  Anis-,  Fenchel-,  Koriander-  oder  Kümmelsamen. ­
  Größe  und  Form  sowie  Art  der  übrigen
Zutaten  (ätherische  Öle,  Gewürze,  Fruchtsäfte,
Farbstoffe)  sind  sehr  mannigfaltig.
Drogen  (Droguen,  Dog  eriewaren,  frz.  Drogues,
  engl.  Drugs).  Unter  dem  Namen  D.,  der
von  dem  holländischen  ,,droog“  (engl,  dry,  plattdeutsch ­
  drög,  d.h.  dürr)  abstammen  soll  und  nach
Pöschl  trocken  erscheinende  Waren  aus  demTierund
  Pflanzenreiche  bezeichnet,  faßt  man  j.tzt  alle
diejenigen  Naturprodukte  zusammen,  welche  zu
medizinischen  und  technischen  Zwecken  benutzt
werden  und  Handelsartikel  der  Apotheker  und  Drogisten ­
  bilden.  ImLaufe  derZeit  hat  sich  derBegriff
des  Wortes  D.  erweitert,  so  daß  man  jetzt  nicht
nur  Rohprodukte  dazu  rechnet,  sondern  auch  Zu
Bereitungen  und  Stoffe,  die  zu  anderen  als  medizinischen ­
  Zwecken  dienen.  Die  Händler  mit  D.

führen  in  der  Regel  zugleich  auch  Chemikalien ­
  (s.  d.).  Als  Drogen  im  engeren  Sinne  gelten
namentlich  Teile  von  Pflanzen  und  Rohstoffe  des
Pflanzenreichs,  welche  teils  von  wildwachsend.n,
teils  von  zu  diesem  Zwecke  angebauten  Pflanzen
gesammeltwerden.  DieEinsammlung  muß  zu  einer
Zeit  stattfinden,  zu  welcher  die  letzteren  am  reichsten ­
  an  wirksamen  Bestandteilen  sind,  und  welche
für  die  einzelnen  Pflanzen  verschieden  sind.  Im
allgemeinen  läßt  sich  jedoch  sagen,  daß  Kräuter
kurz  vor  oder  während  der  Blüte,  Blüten  bei  der
Entfaltung,  Früchte  und  Samen  im  völlig  ausgereiften ­
  Zustande,  Wurzeln  während  der  Vegetationsruhe, ­
  Rinden  am  Schlüsse  oder  vor  Beginn
derselben  den  größten  Gehalt  an  wirksamen  Bestandteilen ­
  besitzen.  Von  diesen  Regeln  gibt  es
aber  Ausnahmen.  So  sind  z.  B.  die  Lavendelblüten ­
  und  die  Blüten  des  Gewürznelkenbaumes
im  unaufgeblühten  Zustande  aromatischer  als
im  aufgeblühten,  die  unreifen  Pomeranzenfrüchte
enthalten  mehr  Bitterstoff  als  die  reifen,  die
Schierlingssamen  sind  vor  der  Reife  am  a'kaioid
reichsten.  Auch  das  Alter  der  Pflanzen,  die
Bodenbeschaffenheit  und  das  Klima  sind  von  Einfluß ­
  auf  die  Menge  der  wirksamen  Bestandteile.
So  ist  z.  B.  die  Wurzel  von  Taraxacum  auf  dürftigem ­
  Boden  viel  bitterer  als  auf  fettem,  aromatische ­
  Kräuter  entwickeln  sich  auf  sonnigen  Bergabhängen ­
  viel  duftiger  als  im  Talgrunde,  und
der  aus  seiner  asiatischen  Heimat  nach  Europa
verpflanzte  Hanf  verliert  hier  seine  narkotischen
Eigenschaften  fast  ganz.  Einen  sehr  bedeutenden
Einfluß  übt  auf  manche  Pflanzen  die  Kultur  aus.
So  ist  bekannt,  daß  die  Zichorienwurzel  bei  der
Kultur  ihre  Bitterkeit  verliert,  daß  im  Garten
gezogenes  Aconitum  nur  noch  sehr  schwach
giftig  wirkt,  und  daß  im  Gegenteil  die  Chinabäume ­
  durch  die  Kultur  viel  alkaloidreichere
Rinden  liefern  als  die  wildwachsenden.  Alle  diese
Verhältnisse  sind,  soweit  es  möglich  war,  bei  Besprechung ­
  der  einzelnen  D.  berücksichtigt  worden. ­
  Der  Großhandel  mit  D.  und  Chemikalien
ist  keinen  Beschränkungen  unterworfen,  dagegen
ist  der  Kleinhandel  mit  diesen  Waren  insofern
beschränkt,  als  einige  derselben  von  den  Drogisten ­
  als  Arzneimittel  nicht  verkauft  werden
dürfen,  und  in  den  Apotheken  auch  nur  nach
ärztlicher  Verordnung.  Andere  D.  können  zwar
von  den  Apothekern  auch  ohne  ärztliche  Verordnung ­
  verkauft  werden,  nicht  aber  von  den
Drogisten.  Handelt  es  sich  um  die  Verwendung
von  giftigen  Drogen,  Chemikalien  und  Zubereitungen ­
  zu  einem  erlaubten  gewerblichen,  wirtschaftlichen, ­
  wissenschaftlichen  oderkünstlerischen
Zwecke,  dann  sind  die  von  den  Behörden  zugelassenen ­
  Gifthandlungen  zum  Verkaufe  berechtigt. ­
  Diese  Genehmigung  zum  Gifthandel  wird
auch  Drogisten  erteilt,  die  Apotheker  brauchen
sie  nicht,  müssen  aber  bei  der  Abgabe  solcher
Artikel  im  Handverkaufe  die  gleichen  Vorschriften ­
  beobachten.  Den  Drogisten  ist  gestattet,
eine  Anzahl  Arzneimittel  auch  als  „Heilmittel“
an  das  Publikum  abzugeben.  Siehe  die  als  Anhang ­
  abgedruckte  „Verordnung  betreffend
den  Verkehr  mit  Arzneimitteln“.  Alle  übrigen ­
  zusammengesetzten  und  gemischten  Arzneimittel ­
  dürfen  als  „Heilmittel“  von  Drogisten  und
Kaufleuten  im  Kleinhandel  an  das  Publikum
nicht  abgegeben  werden.  Auch  die  in  dem  Ver ­
            
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