Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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mit  öer  Ixt  auf  gleiche  Weife  verfuhren.  Nachüem  -as  Gewerk
feine  Sache  beenüet  hatte,  warf  -er  jüngste  Lehrburfche  -ie  gebrauchte ­
  Ixt  mit  -em  hanöschuh  über  -en  Kopf.  Diese  nahm  -er
Zronknecht  mit  öem  gebrauchten  holz  zum  verbrennen  an  stch.
Hiermit  war  -er  Ehrlichmachung  -iefer  sonst  entehren-en  Irbeit
Genüge  geleistet.
Neben  -en  Rechten  un-  Pflichten  -er  Genosten  gegeneinan-er
un-  gegen  -ie  Schutzgenosten  mögen  hier  noch  üie  Pflichten,  welche
-em  Intereste  für  -as  konfumieren-e  Publikum  entsprungen  flnunö
  zugleich  -ie  Ehre  -er  Zunft  wahren  sollten,  erwähnt  wer-en.
So  hatten  bel  ausbrechenüem  Zeuer  nach  Ertönen  -er  Sturmglocke
-ie  Gesellen  unü  Lehrburschen  unter  Führung  ihrer  Meister  mit
ihren  Ixten  versehen  nach  -er  gefährdeten  Stätte  zu  eilen  un--em
  Zeuer  zu  wehren.  Selbst  -ie  zugereisten  frem-en  Zimmergesellen
  hatten  öiefem  Gebot  Zolge  zu  leisten,  ferner  fei  üie
Verpflichtung  erwähnt,  welche  ihnen  alljährlich  auf  -er  Morgensprache ­
  in  Erinnerung  gebracht  wur-e,  eine  gute,  einwan-freie
Irbeit  herzustellen.  Diese  Sorge  hatte  -er  Rat  üem  Imte  zugleich
mit  -en  ihnen  gewährten  Rechten  übertragen?  öies  liegt  schon  in
-er  Sezeichnung  Imt.  Vieser  Jus-ruck  bezeichnete  beiües,  sowohl ­
  -as  Geschäft,  welches  öer  Einzelne  ausübte,  als  auch  üie
Gesamtheit  -er  ein  un-  -asselbe  Geschäft  Jusübenüen.  Das  Mort
Imt  fetzt  -en  begriff  eines  persönlich  Dienenüen  voraus,  schließt
folglich  eine  Verpflichtung  -esselben  gegen  üenjenigen,  welchem
er  -ient,  in  stch,  unü  es  ist  ein  in  allen  tzan-werksverhältniffen
häufig  hervortretenüer  Geöanke,  -aß  -ie  betreffenden  üie  Verpflichtung ­
  haben,  ihr  Geschäft  zum  Wohl  -es  Gemeinwesens  auszuüben ­
  unü  -as  beste  -esselben  üurch  ihre  verbin-ung  zu  förüern.
In  -iesem  Sinne  hatten  ste  ein  Imt  im  Staate,  welches  ihnen
von  -em,  -er  -ie  Imter  überhaupt  zu  vergeben  hatte,  -em  Rate,
übertragen  war.
Um  aber  gute,  einwanüfreieIrbeit  herzustellen,schrieb  -asImt  -en
Genoffen  eine  entsprechen-e  Iusbil-ung  vor,  um  zu  erreichen,-aß-er
betreffende  auch-es  Gewerbebetriebes  gehörig  kunüig  sei.  Sei  -er
Jufnahme  neuer  Mitglieüer  bevorzugte  un-  erleichterte-erKorporationsgeift
  kn  üen  letzten  Jahrzehnten-ie  Jufnahme  solcher,  -kein
-erZunstgeboreno-er-ochverwanüt  waren,  gegenüber-enZrem-en.

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