Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

I

ie  Gesellenschaft  -er  Maurer  und
Mit  geringen  Abweichungen  treffen
für  Sie  Maurergesellen  Sie  bereits
geschilderten  verhältniffe  unö  öie  Organisation  öer  einheimischen
wie  auch  öer  fremden  Aimmergesellen  zu.  Deshalb  kann  von  ihrer
Wiedergabe  abgesehen  weröen.  fluch  hier  waren  die  fremden  unverheirateten ­
  Gesellen  der  eigentlich  kämpfende  Teil  beim  „Schwarzmachen,"
  dem  „Schelten"  und  dem  „flustreiben".
Sei  allgemeinen  Klagen,  häufig  aber  auch  aus  einem  für  unsere
heutige  flnschauung  ganz  geringfügigen  Grunde,  gegen  die  Meister,
die  Innung  oder  gegen  Sie  Stadtbehörüe  schritt  man  zumflusstand
oüer  wie  man  damals  sagte,  zum  flufstand.  Die  Gesellen  standen
mit  einem  Male  von  der  flrbeit  auf  und  taten  den  Meistern  damit
empfindlichen  Schaden,  flrbeitswillige,  die  fich  dem  flufstand  nicht
anschloffen,  galten  für  Verräter,  fie  wurden  als  „Spöttische"  beschimpft, ­
  und  wo  man  einen  erwischen  konnte,  wurde  er  „gebeutelt",
ö.  h.  an  Haaren  oder  Ohren  gezogen  oder  sonstwie  mißhandelt.  Die
Herbergen  und  Schänken  waren  währen-  solchen  flufftanües  häufig
genug  -er  Schauplatz  eines  wüsten  Treibens.  Da  wurde  gestritten,
gezecht  un-  gerauft.  Ginfichtige  und  Reumütige  wurden  als  Schwachköpfe ­
  verhöhnt.  Oft  verließen  die  Gesellen  in  hellen  Haufen  die  verrufene ­
  Stadt  und  legten  fich  in  einem  benachbarten  Ort  auf  die  faule
Haut  und  verlangten,  wenn  man  mit  ihnen  Frieden  schließen  wollte,
regelmäßig  -ie  Sezahlung  -er  Zeche  an  diesen  Ort  und  zwangen  so
die  boykottierte  Stadt  zu  empfindlichen  Geldbußen.  Gesellen,  die
diesem  Verrüfe  zuwider  handelten,  wurden  nach  „Handwerksgebrauch ­
  und  -gewohnheit"  gleichfalls  zur  Süße  gezogen.  Solch  umfassende ­
  flufstände  vieler  Handwerksgesellen  fielen  1791  in  Hamburg
sowie  1797  ln  Hannover  vor  und  hielten  diese  Städte  tagelang  in
flufregung.  Obrigkeiten  und  Landesregierung  sahen  fich  durch
dieses  Treiben  der  Gesellenschaften  beunruhigt,  und  man  rechnete
den  flufstand  zu  den  Hauptverbrechen,  deren  fich  ein  Handwerker
schuldig  machen  konnte.
Diese  flusstände  und  die  bereits  eingehend  geschilderten  mißbräuchlichen ­
  Gewohnheiten  der  Gesellen  bei  Lossprechung  der  Lehrlinge ­
  veranlaßten  schließlich  die  Regierung,  die  Versammlungen  der

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