Full text: Das Krankenkassenwesen der Schweiz und das Bundesgesetz vom 13. Juni 1911

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soll für arme und kranke Gesellen ein Armen- und Krankenfond 
errichtet werden, geäufnet durch wöchentliche Beiträge von 
1 Schilling, die von allen in Zürich in Arbeit stehenden Gesellen 
zu leisten sind. Kranke Gesellen, die im Spital verpflegt werden, 
erhalten Unterstützung; ebenso fremde, die in Zürich keine Ar 
beit finden, sofern sie kein Reisgeld besitzen; wenn sie nicht im 
stande sind, den Herbergsvater zu bezahlen, so steht diesem der 
Fond gut hierfür bis zu einem Betrage von 20 Schilling. Stirbt 
ein unbemittelter Geselle, dann werden die Beerdigungskosten 
aus der Kasse bezahlt. Die Geschäftsführung der Kasse wird 
von einem Meister und einem Gesellen besorgt, welche jedes 
Jahr über den Fond Rechnung abzulegen haben, wofür vier Meister 
und vier Gesellen — die beiden ältesten und die beiden jüngsten 
— zugezogen werden müssen. Ist die Rechnung richtig befunden 
worden, so wird sie von sämtlichen Zugezogenen unterschrieben. 
Von großer Tragweite für das Unterstützungswesen war die 
Freigebung der Handwerke. So hatte im Kanton Zürich das Ge 
setz vom 26. September 1837 zur Folge, daß eine Reihe von Be 
schwerden wegen Verteilung von Handwerks- und Hilfsfonds den 
Behörden zur Erledigung überwiesen wurden, und wir glauben 
nicht fehl zu gehen, wenn wir annehmen, daß in andern Städten 
der Schweiz ähnliche Zustände vorhanden waren. Auch hier aus 
der großen Anzahl von Ueberlieferungen nur ein einziges Bei 
spiel : 
In einer vom 31. Januar 1838 datierten, an den Regierungs 
rat gerichteten Eingabe, stellt Herr J. Nüscheler im Namen des 
Ausschusses der Tischler des Bezirks Zürich folgendes vor: 
„Im Jahr 1788 sei zu Gunsten armer und kranker Tischler 
gesellen ein Fond gegründet worden, der bis jetzt auf ca. 
Fr. 600. — angestiegen sei und dessen Anteilhaber schwer zu er 
mitteln sein würden. Als nun im vorigen Jahre durch das Gesetz 
vom 26. September, betreffend Freigebung der Handwerke, die 
Liquidierung und Verteilung der Handwerksfonds geboten wor 
den sei, habe die Minderheit der Tischler sowohl den Handwerks-, 
als den bezeichneten Gesellenfond miteinander verschmelzen, unter 
die Meister verteilen und den Gesellen bloß einen Trunk geben 
wollen. Die Mehrheit der Bezirksmeisterschaft sowie die Hand
	        
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