Full text: Das Krankenkassenwesen der Schweiz und das Bundesgesetz vom 13. Juni 1911

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§ 3. Wirkungen des Gesetzes 273 
1. Wirkungen, die unmittelbar durch das Gesetz hervorge 
rufen werden 273 
2. Die durch das Gesetz hervorgerufene Tätigkeit der Kantone 274 
A. Der Entwurf des Kantons Aargau .... 274 
a) Die Versicherung für Erwachsene .... 274 
b) Die Kindeiversicherung 275 
B. Die beiden Entwürfe des Kantons Baselstadt . . 276 
a) Der Entwurf betreffend die Errichtung einer öffent 
lichen Krankenkasse 276 
b) Der Entwurf betreffend die obligatorische Kranken 
versicherung 279 
C. Der Entwurf zum Einführungsgesetz des Kantons Zürich 281 
D. Der Gesetzesentwurf über die obligatorische Kranken 
versicherung und die Gemeindekrankenkassen des Kan 
tons St. Gallen 284 
3. Wirkungen, die mittelbar durch das Gesetz hervorgerufen 
werden 294 
I. Die Zahl der anerkannten Krankenkassen wird ständig 
zunehmen 294 
II. Die Kassen werden vielfach zweierlei Beiträge erheben 
und mehrere Krankengeldklassen schaffen . . 294 
III. Bisher geschlossene Krankenkassen verwandeln sich 
in offene . 295 
IV. Das Konkordat für Freizügigkeit beschliesst, über die 
gesetzlich verlangte Freizügigkeit hinausgehen zu 
wollen; es wird zum eigentlichen Repräsentanten der 
gegen Krankheit versicherten Personen . . . 296 
V. Die Verschmelzung von Krankenkassen und die An 
gliederung an grössere Verbände .... 297 
Anhang: Tabellenverzeichnis 301
	        
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