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§ 3. Wirkungen des Gesetzes 273
1. Wirkungen, die unmittelbar durch das Gesetz hervorge
rufen werden 273
2. Die durch das Gesetz hervorgerufene Tätigkeit der Kantone 274
A. Der Entwurf des Kantons Aargau .... 274
a) Die Versicherung für Erwachsene .... 274
b) Die Kindeiversicherung 275
B. Die beiden Entwürfe des Kantons Baselstadt . . 276
a) Der Entwurf betreffend die Errichtung einer öffent
lichen Krankenkasse 276
b) Der Entwurf betreffend die obligatorische Kranken
versicherung 279
C. Der Entwurf zum Einführungsgesetz des Kantons Zürich 281
D. Der Gesetzesentwurf über die obligatorische Kranken
versicherung und die Gemeindekrankenkassen des Kan
tons St. Gallen 284
3. Wirkungen, die mittelbar durch das Gesetz hervorgerufen
werden 294
I. Die Zahl der anerkannten Krankenkassen wird ständig
zunehmen 294
II. Die Kassen werden vielfach zweierlei Beiträge erheben
und mehrere Krankengeldklassen schaffen . . 294
III. Bisher geschlossene Krankenkassen verwandeln sich
in offene . 295
IV. Das Konkordat für Freizügigkeit beschliesst, über die
gesetzlich verlangte Freizügigkeit hinausgehen zu
wollen; es wird zum eigentlichen Repräsentanten der
gegen Krankheit versicherten Personen . . . 296
V. Die Verschmelzung von Krankenkassen und die An
gliederung an grössere Verbände .... 297
Anhang: Tabellenverzeichnis 301