Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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im  Frieden  und  Kriege«,  dessen  Titel  auf  die  ökonomische
Materie  schließen  läßt,  enthält  nur  rein  technische  Erörterungen ­
  über  Verpflegung  der  Armee.
Beide  Hauptwerke  Kankrins  fassen  seine  Ministerlaufbahn, ­
  wie  sich  Roscher  bildlich  ausdrückt,  »wie  mit
einem  Rahmen  ein«.  Das  erste  von  ihnen,  nämlich  »Weltreichtum, ­
  Nationalreichtum  und  Staatswirtschaft«,  ist  kurz
vor  der  Übernahme  des  Finanzministeriums  erschienen,  —
das  letztere  (»Die  Ökonomie  der  menschlichen  Gesellschaften«) ­
  wurde  gleich  nach  seiner  Entlassung  als  Finanzminister ­
  verfaßt.  Das  erstere  ist  selbst  gegen  Erwarten 1 )
des  Autors  bald  zum  Programm  des  von  ihm  21  Jahre  lang
geleiteten  Ministeriums  geworden,  und  das  letztere  darf
wohl  als  Testament  eines  Mannes  bezeichnet  werden,  der
»vielfach  —  um  mit  den  Worten  des  Verfassers  selbst  zu
sprechen  —  Gelegenheit  gehabt,  seine  Ideen  zu  berichtigen
und  die  praktischen  Ausnahmen  von  den  Regeln  der
Theorie  kennen  zu  lernen«. 2 )
Der  »Weltreichtum«  ist  später  vom  Verfasser  selbst
als  unreif  bezeichnet  worden,  die  Hauptideen  aber,  die
darin  enthalten  sind,  sollen,  wie  er  meint,  ihre  Gültigkeit
auch  fürderhin  behalten  haben.  »Ich  habe  nach
zwanzig  Jahren  —  so  spricht  sich  Kankrin  1840  in  seinen
Tagebüchern  darüber  aus  —  die  Überzeugung  behalten,
das  die  Hauptgrundsätze  über  Weltreichtum  und  Nationalreichtum ­
  und  über  die  Quellen  der  Produktion  wahr  sind«. 8 )
In  einigem  habe  er  allerdings  seine  Ideen  weiter  ausgebildet.
In  welcher  Weise  das  geschehen  ist,  hat  er  denn  auch  in
seinem  letzten  Werke,  der  »Ökonomie«,  gezeigt.
In  Bezug  auf  die  Kankrinsche  Klassifikation  der  sog.
»politischen  Wissenschaften«,  sowie  die  Titel  und  die
Gliederung  der  Stoffe  beider  Hauptwerke  ist  kurz  folgendes
zu  sagen.

>)  Weltr.  240.  —  2 )  Ök.  III.  —  3 >  Rtgb.  I.  58/9.  —
            
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