Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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duldet werden — sagt er — mit eben dem Recht, wie man 
Charletans, Universalarzneien und andere Künste, die auf 
die Leichtgläubigkeit des Publikums spekulieren, nicht 
duldet.« 1 ) ln der »Ökonomie« kommt Kankrin jedoch zum 
Schlüsse, daß »in alten vorgerückten, festgeschichteten 
Ländern,« wo bei der ausgedehnten Industrie der Handel 
»eine sehr hohe Bedeutung hat,« auch eine Bank, wie die 
von England, als Muster dienen könne. 2 ) Ja, er findet dort 
sogar private Zettelbanken zulässig, und zwar »in einem 
werdenden neuen Lande, wie die Nordamerikanischen Frei 
staaten,« wo der Bedarf an Kapital sehr groß und die Staats 
regierung schwach sei.« 2 ) Da müsse man »die Sache nehmen, 
wie sie sein könne, und »die angeblich wohlfeilen Re 
gierungen nicht zu sehr loben.« 3 ) 
Neben den Erwerbseinkünften bilden nun die Abgaben 
den letzten und wohl den wichtigsten Teil der ordentlichen 
Staatseinnahmen. Von den Abgaben meint Kankrin, daß sie 
überhaupt »nicht in der Natur der menschlichen Gesellschaft 
selbst« liegen; 4 ) sie seien nur »ein notwendiges Übel«. Es 
gebe überhaupt keine ganz guten Abgaben. »Die jetzt be 
stehenden Abgabensysteme sind ... — .. meist kein Werk 
eines überdachten Hauptplanes, sondern der Zeit und Not 
wendigkeit.« 6 ) Aber es fragt sich, »ob man keine allgemeine 
theoretische Aufstellung der als gut und richtig anzunehmen 
den Abgaben entwerfen könne«. 6 ) Und er antwortet auf 
diese Frage negativ. »Es geht dieses ... nicht an, da hier 
lediglich von praktischen Anordnungen die Rede ist, die 
zwar historisch - statistisch aufgestellt, nach allgemeinen 
Grundsätzen geprüft, nicht aber a priori selbst deduziert 
werden können.« 6 ) Die Physiokraten haben zwar versucht 
aus bloßen theoretischen Erwägungen heraus ihr Abgaben 
system zu deduzieren, indem sie mit ihrem impöt unique 
den Ackerbau, als »Urquelle alles Einkommens« 7 ), belegen 
L Weltr. 217. — 2 ) Ök. 154. - 3) ök. 155. - 4 ) Weltr. 154. - 
6 ) Ök. 266 — «) Weltr. 144. — 7 ) Ök. 224.
	        
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