Full text: Der Safranhandel im Mittelalter

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Diese Vorräte werden fast ganz verkauft, nämlich 2574 Pf. 
Ort, 542 Pf. Lyoner, 506 Pf. Tuschgan. Die Käufer wer 
den alle mit Namen angeführt. Durchschnittlich werden 
Quanta von 31 Pf. verkauft. Größere Posten kauft ein 
Nikolaus Groß (aus Augsburg?), verschiedene Vertreter 
einer Familie Imkoffer (Imhof?) und eine gewisse Firma 
Morinse. Im Anfang des Geschäftsjahrs werden für Ort 
hohe Preise erzielt: 3 fl. 13 s., einige Schwankungen ab 
gerechnet. Dann sinken die Preise bis zu 3 fl. 4 s. und steigen 
wieder bis zu 3 fl. 7 s. 8 s. Wir gewinnen so ein Bild der 
jährlichen Preisschwankung '). Wenn die Preise Ende des 
Jahres keine sehr große Höhe erreichen, so liegt es an der 
allgemeinen Lage des Marktes, über die eine gleichzeitige 
spanische Rekordanz klagt 2 ). Lose Notizen, die einen ähn 
lichen Geschäftsbetrieb erschließen lassen, enthalten die Ge 
schäftspapiere aus anderen Jahren. — Zu der Einfuhr der 
Ravensburger auf den Nürnberger Markt gesellt sich noch die 
der vielen Nürnberger, die uns im ausländischen Safran 
handel begegneten. Besonders für den Import von Venedig 
darf man sie als sehr zahlreich annehmen bei der führenden 
Stellung, die die Nürnberger im deutsch - venezianischen 
Safranhandel einnehmen. 
Den Bedürfnissen des Flandels kommt Nürnberg ent 
gegen durch Einrichtung einer Safranschau. 1420 finden wir 
diese zum erstenmal in Tätigkeit. Die jurati cognitores sive 
discreditores specierum mercimonialium finden den von 
Johann Ayslinger aus Lauingen in Venedig gekauften 
Safran mit zu viel Feminelli vermischt, und der Nürnberger 
Rat schreibt an die venezianische Regierung, er weise den 
schlechten Safran zurück s ). Eine Reihe von Polizeiver 
fügungen aus dem 15. Jahrhundert beschäftigt sich mit dem 
Safranverkauf und den strafbaren betrügerischen Verände 
rungen am Safran, zu deren Vorbeugung die Schau ein 
gesetzt ist * 4 ). Der Verkauf darf nur nach stattgefundener 
Schau und unter Benutzung der städtischen Wage statt- 
1) S. S. 35. 2) Rav. Pap. 10. 3) Simonsfeld I. Nr. 326. 
4) Nürnberger Polizeiverordnungen aus dem 13.—15. Jahrh., 
herausgegeben von Baader. Bibi, des Stuttg. Lit. Ver. 1861, S. 136 ff.
	        
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