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522 a.—530 6.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
522 a.
522 b.
(522 a/b) Aus Ge spinstwaren, auch aus Filz, mit Kautschuk über
zogen oder getränkt oder durch Zwischenlager! aus Kautschuk
verbunden, oder in Verbindung mit Kautschukfäden, auch aus
Geweben von Kautschukfäden in Verbindung mit Gespinsten,
anderweit nicht genannt:
Kleider und Mäntel.
sonstige genähte Gegenstände, auch Sattler- und Täschnerwaren.
A, D
A, D
523.
524.
525.
2 ) 526.
3 ) 527.
528.
529.
530 a.
530 b.
J. Künstliche Blumen aus 6e|plnftwaren, Regen- und
Sonnenschirme. Schuhe aus Oefpinftwaren oder Silzen.
Blumen (Blüten, Blütenbätter, Knospen), fertige, aus Gespinstwaren
oder Gespinsten, auch aus Filz oder Watte, allein oder in Verbindung
mit anderen Stoffen, auch in fester Verbindung mit anderen Gegen
ständen oder unter Glas und Rahmen; Bestandteile solcher künstlichen
Blumen, z. B. einzelne Blätter, Stiele, Staubfäden, Samenkapseln,
Früchte usw., ohne Verbindung untereinander; auch sogenannte
Stoffschläuche zu Stielen.
*) (524/5) Regen- und Sonnenschirme, soweit sie nicht durch ihre
Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen:
aus Spitzen, Stickereien oder Gespinstwaren mit aufgenähter Arbeit
oder damit aufgeputzt.
andere aus Gespinstwaren.
Schuhe, aus Tuchecken oder Tuchleisten geflochten, ohne angenähte
Sohlen aus anderen Stoffen.
Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen, mit angenähten, angeklebten
usw. Sohlen aus anderen Stoffen.
K. (T)enfcbenhaare und Waren daraus, zugerichtete Schmuck
federn. Sacker und Büte.
Menschenhaare, roh, ausgekocht, gefärbt, gehechelt, gesponnen oder
in Lockenform gelegt.
Haargewirre von Menschenhaaren, zu Perückenmacher- oder anderen
Haararbeiten nicht verwendbar.
Haarnetze aus Menschenhaaren oder Nachahmungen davon.
andere Perückenmacher- und andere Arbeiten aus Menschenhaaren oder
j A, D
A, D
A, D
A, D
A, D
A, D
SluSfuIji: ') 525, 2 ) 527, •) Schuhe aus Filzen aller Art.
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